Anerkennung von Studienleistungen von Universitäten in der EU für das Fach Humanmedizin

Welche Studienleistungen (Fachbezeichnung der Hochschule des Antragsstellers) folgender Universitäten wurden in den Jahren 2014 und 2015 als äquivalent zu welchen Studienleistungen für das Fach Humanmedizin nach der Approbationsordnung von 2002 durch Ihr Amt anerkannt?

Karlsuniversität Prag Prag Tschechien
Masaryk Universität Brno Tschechien
Europäische Universität Nikosia Nicosia Zypern
Semmelweis-Universität Budapest Ungarn
Universität Pecs Pecs Ungarn
Universität Szeged Szeged Ungarn
University of Debrecen Debrecen Ungarn
Universität Vilnius Vilnius Litauen
Medizinische Universität Kaunas Kaunas Litauen
Riga Stradins University Riga Lettland
Medical University of Warsaw Warschau Polen
Jagiellonian University Medical College Krakau Polen
Medical University of Silesia Kattowitz Polen
Universität Danzig Danzig Polen
Medical University of Lodz Lodz Polen
Universität Posen Posen Polen
Medizinische Universität Breslau Breslau Polen
Pomeranian Medical University Stettin Polen
Comenius University Bratislava Slowakei
Universität Varna Varna Bulgarien
Medizinische und Pharmazeutische Universität Iuliu Hatieganu Cluj/Klausenburg Rumänien
University of Medicine and Pharmacy Carol Davila Bukarest Rumänien
University of Oradea Oradea Rumänien
Ovidius University of Constanta Constanta Rumänien
University of Victor Babes Timisoara Rumänien
G.T. Popa University of Medicine and Pharmacy Iasi Rumänien

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Mai 2015
  • Frist
    9. Juni 2015
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Kai Först
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kai Först
Betreff
Anerkennung von Studienleistungen von Universitäten in der EU für das Fach Humanmedizin [#9672]
Datum
7. Mai 2015 08:26
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Studienleistungen (Fachbezeichnung der Hochschule des Antragsstellers) folgender Universitäten wurden in den Jahren 2014 und 2015 als äquivalent zu welchen Studienleistungen für das Fach Humanmedizin nach der Approbationsordnung von 2002 durch Ihr Amt anerkannt? Karlsuniversität Prag Prag Tschechien Masaryk Universität Brno Tschechien Europäische Universität Nikosia Nicosia Zypern Semmelweis-Universität Budapest Ungarn Universität Pecs Pecs Ungarn Universität Szeged Szeged Ungarn University of Debrecen Debrecen Ungarn Universität Vilnius Vilnius Litauen Medizinische Universität Kaunas Kaunas Litauen Riga Stradins University Riga Lettland Medical University of Warsaw Warschau Polen Jagiellonian University Medical College Krakau Polen Medical University of Silesia Kattowitz Polen Universität Danzig Danzig Polen Medical University of Lodz Lodz Polen Universität Posen Posen Polen Medizinische Universität Breslau Breslau Polen Pomeranian Medical University Stettin Polen Comenius University Bratislava Slowakei Universität Varna Varna Bulgarien Medizinische und Pharmazeutische Universität Iuliu Hatieganu Cluj/Klausenburg Rumänien University of Medicine and Pharmacy Carol Davila Bukarest Rumänien University of Oradea Oradea Rumänien Ovidius University of Constanta Constanta Rumänien University of Victor Babes Timisoara Rumänien G.T. Popa University of Medicine and Pharmacy Iasi Rumänien
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Först <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kai Först
Kai Först
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anerkennung von Studienleistungen von Uni…
An Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kai Först
Betreff
AW: Anerkennung von Studienleistungen von Universitäten in der EU für das Fach Humanmedizin [#9672]
Datum
9. Juni 2015 11:33
An
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anerkennung von Studienleistungen von Universitäten in der EU für das Fach Humanmedizin" vom 07.05.2015 (#9672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Kai Först Anfragenr: 9672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Studium der Humanmedizin Sehr geehrter Herr Först, zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich Ihre Anfrage n…
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Sehr geehrter Herr Först, zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich Ihre Anfrage noch nicht beantwortet habe. Ich bin erst seit ein paar Tagen wieder im Dienst und habe bzw. bin noch dabei die eingegangene Post zu sichten. Ihre Schreiben habe ich schon in Augenschein genommen und bereits erste Rücksprachen halten können. Ich gehe davon aus, dass Sie noch diese Woche eine Antwort erhalten werden. Ich möchte Sie daher noch um ein wenig Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen