Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn

eine Übersicht über die Anzahl der jeweils in den Jahren 2008 bis 2020 im Rahmen militärischer Flugübungen durchgeführten Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn, sowie die Anzahl der jeweils für 2021 und 2022 geplanten Anflüge.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht über die An…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn [#224177]
Datum
30. Juni 2021 22:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über die Anzahl der jeweils in den Jahren 2008 bis 2020 im Rahmen militärischer Flugübungen durchgeführten Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn, sowie die Anzahl der jeweils für 2021 und 2022 geplanten Anflüge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224177/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 30. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eing…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn [#224177]
Datum
1. Juli 2021 09:24
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 30. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 30. Juni 2021. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1631 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30. Juni…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn [#224177]
Datum
16. Juli 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1631 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 30. Juni 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Aktuell sind viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums der Verteidigung urlaubsbedingt abwesend. Desweiteren verläuft die Aufgabenerledigung aufgrund der anhaltenden Corona-Krise weiterhin nicht im "Normalbetrieb". Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die eingegangenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten bezüglich etwaiger Verzögerungen bereits jetzt um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn [#224177]
Datum
3. August 2021 09:44
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn“ vom 30.06.2021 (#224177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224177/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn [#224177]
Datum
3. August 2021 09:44
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn“ vom 30.06.2021 (#224177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224177/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1631 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn [#224177]
Datum
4. August 2021 10:41
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1631 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 30. Juni 2021 2. Ihre Email vom 3. August 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 30. Juni 2021 (Bezug 1.), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen sind. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1631 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30. Juni 2021 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG Antrag; hier: Anflüge auf den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn [#224177]
Datum
25. August 2021 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1631 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 30. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 30. Juni 2021 (Bezug 1.). Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Derartige Übersichten über die Anzahl der jeweils in den Jahren 2008 - 2020 im Rahmen militärischer Flugübungen durchgeführten Anflüge auf den Luft- /Bodenschließplatz Nordhorn werden nicht geführt und können im Nachhinein nicht mehr erstellt werden. Gleiches gilt für die für 2021 und 2022 geplanten Anflüge. Daher können Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen