Anforderung der Rechtsverordnung zur IT-Sicherheit (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangsgesetz zu Verwaltungsleistungen, Onlinezugangsgesetz, OZG)
Das Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) regelt in §5, dass die "zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Inneren ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt" werden müssen. Auf den Seiten des BMI als auch den Seiten des IT-Planungsrates ist jedoch eine solche Rechtsverordnung "IT-Sicherheit" nicht zu finden. Ich bitte daher um Bereitstellung der entsprechenden Rechtsverordnung, etwaiger Entwürfe oder Vorabversionen oder - wenn die Rechtsverordnung bereits publiziert wurde - um Benennung des Ablageortes.
Sofern es die im Gesetz geforderte Rechtsverordnung [noch] nicht gibt, bitte ich um Aussagen zum aktuellen Planungsstand und insbesondere zum vorgesehenen Veröffentlichungszeitraum.
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wurde bei der falschen, und somit nicht zuständigen Behörde gestellt. Neue Anfrage an das BMI ist unterwegs (https://fragdenstaat.de/a/56243).
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum23. Januar 2019
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26. Februar 2019
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