Anforderung der Rechtsverordnung zur IT-Sicherheit (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangsgesetz zu Verwaltungsleistungen, Onlinezugangsgesetz, OZG)

Das Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) regelt in §5, dass die "zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Inneren ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt" werden müssen. Auf den Seiten des BMI als auch den Seiten des IT-Planungsrates ist jedoch eine solche Rechtsverordnung "IT-Sicherheit" nicht zu finden. Ich bitte daher um Bereitstellung der entsprechenden Rechtsverordnung, etwaiger Entwürfe oder Vorabversionen oder - wenn die Rechtsverordnung bereits publiziert wurde - um Benennung des Ablageortes.
Sofern es die im Gesetz geforderte Rechtsverordnung [noch] nicht gibt, bitte ich um Aussagen zum aktuellen Planungsstand und insbesondere zum vorgesehenen Veröffentlichungszeitraum.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde bei der falschen, und somit nicht zuständigen Behörde gestellt. Neue Anfrage an das BMI ist unterwegs (https://fragdenstaat.de/a/56243).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Onlinezugang…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung der Rechtsverordnung zur IT-Sicherheit (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangsgesetz zu Verwaltungsleistungen, Onlinezugangsgesetz, OZG) [#48644]
Datum
23. Januar 2019 13:59
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) regelt in §5, dass die "zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Inneren ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt" werden müssen. Auf den Seiten des BMI als auch den Seiten des IT-Planungsrates ist jedoch eine solche Rechtsverordnung "IT-Sicherheit" nicht zu finden. Ich bitte daher um Bereitstellung der entsprechenden Rechtsverordnung, etwaiger Entwürfe oder Vorabversionen oder - wenn die Rechtsverordnung bereits publiziert wurde - um Benennung des Ablageortes. Sofern es die im Gesetz geforderte Rechtsverordnung [noch] nicht gibt, bitte ich um Aussagen zum aktuellen Planungsstand und insbesondere zum vorgesehenen Veröffentlichungszeitraum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegender Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag in obiger Sache wird heute auch per Post an …
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Anforderung der Rechtsverordnung zur IT-Sicherheit (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangsgesetz zu Verwaltungsleistungen, Onlinezugangsgesetz, OZG) [#48644]; Unser Aktenzeichen: Z13.11 - 07-03-05/3/2019
Datum
7. Februar 2019 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegender Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag in obiger Sache wird heute auch per Post an Sie geschickt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da bin ich versehentlich beim falschen Adressaten g…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung der Rechtsverordnung zur IT-Sicherheit (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangsgesetz zu Verwaltungsleistungen, Onlinezugangsgesetz, OZG) [#48644]; Unser Aktenzeichen: Z13.11 - 07-03-05/3/2019 [#48644]
Datum
7. Februar 2019 16:19
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Da bin ich versehentlich beim falschen Adressaten gelandet. Ich bitte dies zu entschuldigen und bedanke mich für den entsprechenden Hinweis und die Mühe ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>