Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen

Im Jahr 2019 kontaktierte die Bundespolizei das FBI per E-Mail und bat um ein vollständiges kriminelles Profil von mir (<< Name removed >> << Name removed >>).
Ich bitte um eine Kopie aller Korrespondenz zwischen der Bundespolizei und dem FBI.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2019 kontak…
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186841]
Datum
16. Mai 2020 14:16
An
Bundespolizeidirektion München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2019 kontaktierte die Bundespolizei das FBI per E-Mail und bat um ein vollständiges kriminelles Profil von mir (Antragsteller/in Antragsteller/in). Ich bitte um eine Kopie aller Korrespondenz zwischen der Bundespolizei und dem FBI. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186841
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundesp…
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186841]
Datum
20. Juni 2020 07:14
An
Bundespolizeidirektion München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen“ vom 16.05.2020 (#186841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186841/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundesp…
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186841]
Datum
22. Juni 2020 12:01
An
Bundespolizeidirektion München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen“ vom 16.05.2020 (#186841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186841/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundesp…
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen [#186841]
Datum
23. Juni 2020 11:54
An
Bundespolizeidirektion München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anforderung einer Kopie der zwischen der Bundespolizei und dem FBI ausgetauschten Informationen“ vom 16.05.2020 (#186841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186841/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundespolizeidirektion München
IFG Anfrage [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], zu Ihrer IFG-Anfrage #186841 können wir Ihnen mitteilen, dass nach…
Von
Bundespolizeidirektion München
Betreff
IFG Anfrage [geschwärzt]
Datum
24. Juni 2020 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer IFG-Anfrage #186841 können wir Ihnen mitteilen, dass nach hiesigem Kenntnisstand keine Absprachen zwischen der Bundespolizei und der US-amerikanischen Bundespolizei, dem FBI, stattgefunden haben, die Ihre Person beträfen oder sonst mit Ihnen in Verbindung stünden. Ihre Bundespolizeidirektion München