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Anforderung STOB's

Anfrage an: Bundesnetzagentur

die STOB's zu folgenden Standorten:

- 890700
- 892179
- 892307
- 891868
- 891102
- 890101
- 891460
- 891143
- 891316
- 89010147
- 892493
- 890010
- 891937
- 890219
- 892113
- 892001
- 890865
- 892331
- 892738

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die STOB's zu folgend…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung STOB's [#213895]
Datum
28. Februar 2021 09:36
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die STOB's zu folgenden Standorten: - 890700 - 892179 - 892307 - 891868 - 891102 - 890101 - 891460 - 891143 - 891316 - 89010147 - 892493 - 890010 - 891937 - 890219 - 892113 - 892001 - 890865 - 892331 - 892738
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213895/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Informationen hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar sind, …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anforderung STOB's [#213895]
Datum
1. März 2021 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Informationen hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar sind, wird Ihre Anfrage nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei ergehen können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Bei Ihrer gewünschten Auskunft würden sich die Kosten auf ca. 150 Euro belaufen. Die Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Auch kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über eine Ermäßigung oder ein Absehen von der Erhebung der Gebühren erfolgen. Ohne weiteren Vortrag ihrerseits zu den Gründen, die eine Ermäßigung aus Billigkeitsgründen angezeigt lassen sein sollen, halte ich die Chancen für eine positive Entscheidung nach § 2 IFGGebV jedoch für gering. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Seit wann kostet die Zusendung von Standortbescheinigungen Geld? Bisher waren diese…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung STOB's [#213895]
Datum
1. März 2021 10:56
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Seit wann kostet die Zusendung von Standortbescheinigungen Geld? Bisher waren diese immer kostenlos erhältlich. Bitte nennen Sie mir den genauen Grund für die 150 € Aufwandsentschädigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213895/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Nach Prüfen einer weiteren abgelehnten Anfrage auf diesem Portal fiel mir auf, das …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung STOB's [#213895]
Datum
1. März 2021 12:05
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Nach Prüfen einer weiteren abgelehnten Anfrage auf diesem Portal fiel mir auf, das unter Meinen angeforderten STOB's 3 sind, welche „mithilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens“ bewertet wurden. Diese wären: 890700, 891937 und 892331. Sollten diese die hohen Kosten verursachen, verzichte ich auf folgende und erbitte die restlichen folgenden STOB's: - 892179 - 892307 - 891868 - 891102 - 890101 - 891460 - 891143 - 891316 - 89010147 - 892493 - 890010 - 890219 - 892113 - 892001 - 890865 - 892738 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213895/
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in die Informationsfreiheitsgesetze sehen grundsätzlich vor, dass für individuell zurechenbare…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anforderung STOB's [#213895]
Datum
2. März 2021 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Informationsfreiheitsgesetze sehen grundsätzlich vor, dass für individuell zurechenbaren Verwaltungsaufwand, der durch die Bearbeitung von Informationszugangsanträgen entsteht, Gebühren anfallen. Kostenfrei sind nur sog. "einfache Auskünfte". Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. § 1 IFGGebVO i.V.m. der Anlage zur IFGGebV bzw. § 12 Abs. 1 UIG i.V.m. § 1 Abs. 1 UIGGebV i.V.m. Anlage UIGGebV. Da die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Informationen mit einem nicht unerheblichen Prüfaufwand verbunden ist, handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft. Somit fallen Gebühren an. Die Gebühren werden nach dem konkreten Zeitbedarf ermittelt. Mit freundliche Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Entschuldigen Sie mir den Widerspruch, aber das ist Schwachsinn. Es ist nicht das e…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung STOB's [#213895]
Datum
2. März 2021 07:52
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Entschuldigen Sie mir den Widerspruch, aber das ist Schwachsinn. Es ist nicht das erste Mal das eine Hülle an STOB's angefordert wird und die wurden bisher ohne Murren übersandt. Einer Kostenübernahme stimme ich definitiv nicht zu und erbitte die Übersendung der STOB's. Wenn Sie mir nicht glauben, erinnere ich an diese Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/201216 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213895/
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung. Entsprechend …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anforderung STOB's [#213895]
Datum
2. März 2021 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung. Entsprechend dem Umfang und den angefragten Inhalten sind intern unterschiedliche Recherchearbeiten erforderlich, die entsprechenden Verwaltungsaufwand nach sich ziehen können. Dabei sind grundsätzlich sicherheitsrelevante Aspekte und auch datenschutzrechtliche Belange zu beachten. Die Tatsache, dass in der Vergangenheit (in der vom Ihnen in Bezug genommenen Anfrage) größere Mengen an Standortbescheinigungen kostenfrei herausgegeben wurden, hat keine Präjudizwirkung für die Zukunft. Die von Ihnen aktuell gestellte Anfrage Nr. 213985 ist aufgrund des erforderlichen Aufwandes keine einfache Auskunft im Sinne des Informationsfreiheitsrechts und daher nicht kostenfrei. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Anfrage - bei bestehender Gebührenpflichtigkeit - aufrecht erhalten werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Verstehe ich dennoch nicht. Die Bescheinigungen liegen alle fertig der BNetzAG vor …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung STOB's [#213895]
Datum
2. März 2021 12:47
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Verstehe ich dennoch nicht. Die Bescheinigungen liegen alle fertig der BNetzAG vor und ich soll dafür bezahlen. Aber wie ich ihnen schon sagte, werde ich keine Kosten übernehmen. Ich leite das ganze an den Datenschutzbeauftragten weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213895/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anforderung STOB's“ [#213895] [#213895]
Datum
2. März 2021 12:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213895/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Kostenerstattung für eine Herausgabe einer einfachen Auskunft nicht gerechtfertigt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213895.pdf Anfragenr: 213895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213895/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. März 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
142,2 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Mai 2021 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.