Anforderung von Baugenehmigungen und Bebauungspläne Helmholtzstr. und Spinnereistr.

Bitte senden Sie mir die Baugenehmigungen und Bebauungspläne im räumlichen Geltungsbereich der Spinnerestr. 1, 1b und 3 sowie der Helmholtzstr, 4, 4a, 6 und 6a zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bielefeld - Bauamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung von Baugenehmigungen und Bebauungspläne Helmholtzstr. und Spinnereistr. [#246389]
Datum
15. April 2022 16:41
An
Stadt Bielefeld - Bauamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Baugenehmigungen und Bebauungspläne im räumlichen Geltungsbereich der Spinnerestr. 1, 1b und 3 sowie der Helmholtzstr, 4, 4a, 6 und 6a zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bielefeld - Bauamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden sie schnellstmöglich…
Von
Stadt Bielefeld - Bauamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. April 2022 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden sie schnellstmöglich innerhalb unserer Öffnungszeiten beantworten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Bielefeld - Bauamt
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Mail erhalten. Grundsätzlich kann ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Stadt Bielefeld - Bauamt
Betreff
AW: Anforderung von Baugenehmigungen und Bebauungspläne Helmholtzstr. und Spinnereistr. [#246389]
Datum
19. April 2022 18:22
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Mail erhalten. Grundsätzlich kann ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt nur geprüft und gewährt werden, wenn dieser begründet ist und ein berechtigtes Interesse erkennbar ist. Ihrer Mail entnehme ich weder die Begründung der Akteneinsicht noch eine Prüfungsmöglichkeit, das ein berechtigtes Interesse vorliegt. Grundsätzlich ist die Einsichtnahme in Hausakten nur mit Vollmacht des Eigentümers möglich. Die Einsichtnahme in Bebauungspläne ist öffentlich zugänglich https://stadtplan.bielefeld.de/app/bplan_online/ Bei Rückfragen melden Sie sich gern. Mit freundlichen Grüßen