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Anforderung von Standortbescheinigungen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

hiermit bekunde ich Interesse an den nachfolgenden Standortbescheinigungen und erbitte eine Übersendung folgender Nr.:

890629
89010731
891287
890206
892630
891823
89010147
890219
893009
892283

Ich bedanke mich im Voraus für die Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bekunde i…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anforderung von Standortbescheinigungen [#234912]
Datum
8. Dezember 2021 20:24
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bekunde ich Interesse an den nachfolgenden Standortbescheinigungen und erbitte eine Übersendung folgender Nr.: 890629 89010731 891287 890206 892630 891823 89010147 890219 893009 892283 Ich bedanke mich im Voraus für die Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234912/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Informationen in der Anzahl der abgefragten Dokumente keine ei…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anforderung von Standortbescheinigungen [#234912]
Datum
14. Dezember 2021 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da die von Ihnen gewünschten Informationen in der Anzahl der abgefragten Dokumente keine einfache Auskunft im Sinne der IFGGebV darstellen, fallen Kosten für den individuell zurechenbaren Verwaltungsaufwand an. Generell können nach der IFGGebV bis zu 500 Euro an Kosten anfallen. Die Höhe des Gebührenrahmens richtet sich hierbei nach dem konkret einschlägigen Gebührentatbestand. Die Bundesnetzagentur ist mit zahlreichen Anfragen wie der Ihrigen konfrontiert, so dass Erfahrungswerte bzgl. der zu erwartenden Bearbeitungszeiten und damit verbundenen Kosten bestehen. Prognostisch ist davon auszugehen, dass etwa Kosten in Höhe von 75,00 Euro anfallen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hierbei um eine Prognose handelt, der tatsächliche individuelle Bearbeitungsaufwand ist erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten möchten. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.