Anforderungen und Inkrafttreten der Einreiseerleichterung für ukrainische Staatsbürger

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Datum ab wann ukrainische Staatsbürger die europäische Union ohne Visum für kurze Aufenthalte betreten können.
2. Alle benötigten Dokumente oder Nachweise, die ukrainische Bürger mitführen müssen, um von der Reiseerleichterung Gebrauch machen zu können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2017
  • Frist
    4. Juli 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Datum ab wann…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Anforderungen und Inkrafttreten der Einreiseerleichterung für ukrainische Staatsbürger [#21700]
Datum
2. Juni 2017 14:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Datum ab wann ukrainische Staatsbürger die europäische Union ohne Visum für kurze Aufenthalte betreten können. 2. Alle benötigten Dokumente oder Nachweise, die ukrainische Bürger mitführen müssen, um von der Reiseerleichterung Gebrauch machen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10178272] Anforderungen und Inkrafttreten der Einre ise [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geeh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10178272] Anforderungen und Inkrafttreten der Einre ise [...]
Datum
6. Juni 2017 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Die von Ihnen benötigten Informationen finden Sie ganz bequem auf der Webseite der deutschen Botschaft in Kiew unter dem folgenden Link: http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/05/Visa/Visafreiheit.html Die dort befindlichen Informationen sollten Ihre Anfrage beantworten. Mit freundlichen Grüßen