Anfrage

Guten Tag sehr geehrte,
Ich befinde mich zur Zeit in Bosnien und Herzegowina. Ich bin da zur Besuch bei meinen Eltern. Am 23.1 werde ich zurück nach Deutschland fahren. Neben der Elektroeinreisemeldung was soll ich noch machen wenn ich nach Deutschland zurück komme?
Danke in voraus
Schöne Grüße Fr.Mesic

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Ajla Mesic
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag sehr…
An Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt Details
Von
Ajla Mesic
Betreff
Anfrage [#208982]
Datum
18. Januar 2021 10:00
An
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag sehr geehrte, Ich befinde mich zur Zeit in Bosnien und Herzegowina. Ich bin da zur Besuch bei meinen Eltern. Am 23.1 werde ich zurück nach Deutschland fahren. Neben der Elektroeinreisemeldung was soll ich noch machen wenn ich nach Deutschland zurück komme? Danke in voraus Schöne Grüße Fr.Mesic
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ajla Mesic Anfragenr: 208982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208982/ Postanschrift Ajla Mesic << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ajla Mesic
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Januar 2021 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen

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Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Mesic, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Einreise aus einem Risikoland ist Folgendes zu beacht…
Von
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Anfrage [#208982]
Datum
19. Januar 2021 07:15
Status
Sehr geehrte Frau Mesic, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Einreise aus einem Risikoland ist Folgendes zu beachten: 1. Digitale Einreiseanmeldung Machen Sie die digitale Einreiseanmeldung. Das können Sie frühestens 48 Stunden vor Einreise, am Tag der Einreise, oder spätestens 48 Stundennach der Einreise machen. Zu finden ist es hier: https://einreiseanmeldung.de/#/ 2. Negatives Testergebnis Bei Einreise ist ein negativer Corona-Test vorzulegen. Dies kann ein PCR-Test (Hals-Nasen-Abstrich) oder ein zertifizierter Antigen-Test sein. Der Test ist am besten noch vor Ihrer Einreise im Ausland zu machen. Das können Sie frühestens 48 Stunden vor der Einreise machen. Sie können den Test auch am Einreisetage oder spätestens 48 Stunden nach Einreise. Bedenken Sie dann aber, dass uns das Testergebnis spätestens nach 72 Stunden nach Einreise vorliegen muss. 3. Senden Sie uns die digitale Einreiseanmeldung und das Testergebnis spätestens 72 Stunden nach Einreise an: <<E-Mail-Adresse>> Sie haben geschrieben, dass Sie Ihre Eltern besuchen. Somit besteht für Sie lt. der bayr. Einreisequarantäneverordnung (EQV) keine Quarantänepflicht bei Einreise. https://www.gesetze-bayern.de/Content/D… Bedenken Sie aber, dass sich die Bestimmungen zur Einreise ständig ändern können. Sie sollten sich deswegen kurz vor Ihrer Einreise nochmal informieren, ob sich etwas geändert hat. Nachfolgend habe ich Ihnen einige Links zusammengestellt. Hier finden Sie unter anderem die Informationen zur Einreise. Aktuelle Informationen für Reiserückkehrer finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten: https://www.bundesgesundheitsministeriu… https://www.nuernberg.de/internet/stadt… https://www.nuernberg.de/internet/gesun… https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus… Information zu Risikogebieten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Für den Freistaat Bayern gilt darüber hinaus die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (EQV), die regelmäßig aktualisiert wird. Zu finden hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/D… Seit dem 22. Dezember 2020 wurden die Einreisebedingungen im Freistaat Bayern nochmal verschärft. Informationen finden Sie in der „Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern“ auf folgender Seite: https://www.verkuendung-bayern.de/baymb… Hinweis zu Testergebnis in deutscher, englischer und französischer Sprache: https://www.bundesgesundheitsministeriu… Mit freundlichen Grüßen