Sehr geehrte Frau Mesic,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Einreise aus einem Risikoland ist Folgendes zu beachten:
1. Digitale Einreiseanmeldung
Machen Sie die digitale Einreiseanmeldung. Das können Sie frühestens 48 Stunden vor Einreise, am Tag der Einreise, oder spätestens 48
Stundennach der Einreise machen. Zu finden ist es hier:
https://einreiseanmeldung.de/#/
2. Negatives Testergebnis
Bei Einreise ist ein negativer Corona-Test vorzulegen. Dies kann ein PCR-Test (Hals-Nasen-Abstrich) oder ein zertifizierter Antigen-Test sein.
Der Test ist am besten noch vor Ihrer Einreise im Ausland zu machen. Das können Sie frühestens 48 Stunden vor der Einreise machen. Sie können
den Test auch am Einreisetage oder spätestens 48 Stunden nach Einreise. Bedenken Sie dann aber, dass uns das Testergebnis spätestens nach 72
Stunden nach Einreise vorliegen muss.
3. Senden Sie uns die digitale Einreiseanmeldung und das Testergebnis spätestens 72 Stunden nach Einreise an:
<<E-Mail-Adresse>>
Sie haben geschrieben, dass Sie Ihre Eltern besuchen. Somit besteht für Sie lt. der bayr. Einreisequarantäneverordnung (EQV) keine Quarantänepflicht bei Einreise.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D…
Bedenken Sie aber, dass sich die Bestimmungen zur Einreise ständig ändern können. Sie sollten sich deswegen kurz vor Ihrer Einreise nochmal informieren, ob sich etwas geändert hat.
Nachfolgend habe ich Ihnen einige Links zusammengestellt. Hier finden Sie unter anderem die Informationen zur Einreise.
Aktuelle Informationen für Reiserückkehrer finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:
https://www.bundesgesundheitsministeriu…
https://www.nuernberg.de/internet/stadt…
https://www.nuernberg.de/internet/gesun…
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus…
Information zu Risikogebieten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…
Für den Freistaat Bayern gilt darüber hinaus die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (EQV), die regelmäßig aktualisiert wird. Zu finden hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D…
Seit dem 22. Dezember 2020 wurden die Einreisebedingungen im Freistaat Bayern nochmal verschärft. Informationen finden Sie in der „Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern“ auf folgender Seite:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymb…
Hinweis zu Testergebnis in deutscher, englischer und französischer Sprache:
https://www.bundesgesundheitsministeriu…
Mit freundlichen Grüßen