Anfrage: 204169 Ihr Ablehnungsschreiben / Ausschreibungsergebnis St. Getreu-Straße / Informationsfreiheitssatzung

Mit Schreiben v. 8.12.2020 haben Sie die Offenlegung des Ausschreibungsergebnisses Fa. STRABAG als "Geschäftsgeheimnis" abgelehnt. Hinweis für Sie: Das Vergabeverfahren ist seit 03/2019 abgeschlossen, die Straße von STRABAG bereits 11/2020 fertiggestellt, ein Vergabegeheimnis besteht jetzt nicht mehr; Zuschlag erfolgte 03/2019. Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt wird für dieses Begehren nicht außer Kraft gesetzt. Ich bitte nochmals für die Bürgerinitiative um Offenlegung der Baukosten. Schützenswerte Rechte der Gemeide oder Dritter werden mit der Offelegung nicht berührt.

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  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
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Bernhard Schmidt
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung Bamberg Details
Von
Bernhard Schmidt
Betreff
Anfrage: 204169 Ihr Ablehnungsschreiben / Ausschreibungsergebnis St. Getreu-Straße / Informationsfreiheitssatzung [#205504]
Datum
11. Dezember 2020 16:48
An
Stadtverwaltung Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bamberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Schreiben v. 8.12.2020 haben Sie die Offenlegung des Ausschreibungsergebnisses Fa. STRABAG als "Geschäftsgeheimnis" abgelehnt. Hinweis für Sie: Das Vergabeverfahren ist seit 03/2019 abgeschlossen, die Straße von STRABAG bereits 11/2020 fertiggestellt, ein Vergabegeheimnis besteht jetzt nicht mehr; Zuschlag erfolgte 03/2019. Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt wird für dieses Begehren nicht außer Kraft gesetzt. Ich bitte nochmals für die Bürgerinitiative um Offenlegung der Baukosten. Schützenswerte Rechte der Gemeide oder Dritter werden mit der Offelegung nicht berührt.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Schmidt Anfragenr: 205504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205504/ Postanschrift Bernhard Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Schmidt

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