Anfrage 289623: Nachfrage zu Verkehrskontrollen Kniprodestraße / Am Friedrichshain

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Können Sie bitte die Antwort zu den durchgeführten Verkehrskontrollen wie folgt präzisieren, da die Antworten und Statistik zu Anfrage 289623 vom 5. Oktober 2023 ansonsten nicht aussagekräftig sind:

1) Wie lange dauerte in der Regel eine Geschwindigkeitskontrolle an den Straßenabschnitten Am Friedrichshain / Kniprodestraße? D.h. über wieviele Stunden wurden die erfasste Anzahl der Überschreitungen pro Jahr festgestellt?

2) Ist diese Zeitdauer der Geschwindigkeitskontrolle in den jeweiligen Jahren 2018 - 2022 vergleichbar? Oder hat sie sich zwischen den Jahren unterschieden?

3) Zu welcher Uhrzeit wurden die Geschwindigkeitskontrollen in der Regel durchgeführt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage 289623: Nachfrage zu Verkehrskontrollen Kniprodestraße / Am Friedrichshain [#292043]
Datum
11. November 2023 10:01
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie bitte die Antwort zu den durchgeführten Verkehrskontrollen wie folgt präzisieren, da die Antworten und Statistik zu Anfrage 289623 vom 5. Oktober 2023 ansonsten nicht aussagekräftig sind: 1) Wie lange dauerte in der Regel eine Geschwindigkeitskontrolle an den Straßenabschnitten Am Friedrichshain / Kniprodestraße? D.h. über wieviele Stunden wurden die erfasste Anzahl der Überschreitungen pro Jahr festgestellt? 2) Ist diese Zeitdauer der Geschwindigkeitskontrolle in den jeweiligen Jahren 2018 - 2022 vergleichbar? Oder hat sie sich zwischen den Jahren unterschieden? 3) Zu welcher Uhrzeit wurden die Geschwindigkeitskontrollen in der Regel durchgeführt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292043/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Zunächst bitte ich um Mitteilung Ihres Namens. Die Angabe ist erforderlich, um eine Herausgabe von Informationen a…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Anfrage 289623: Nachfrage zu Verkehrskontrollen Kniprodestraße / Am Friedrichshain [#292043]
Datum
13. November 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort
Zunächst bitte ich um Mitteilung Ihres Namens. Die Angabe ist erforderlich, um eine Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie eine identifizierbare Zugänglichmachung eines ggf. gebührenbelastenden Bescheides zu ermöglichen, da über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Eine Auskunftserteilung nach dem IFG ist gebührenpflichtig, gemäß § 16 IFG in Verbindung des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG), der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a) Nr. 2 bis Nr. 4 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zu § 1 VGebO. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand. Der gesetzliche Rahmen ist bist zu einer Höhe von 500 Euro möglich. Zudem weise ich darauf hin, dass im Rahmen der Bearbeitung eines IFG Antrages (Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft) grundsätzlich keine inhaltliche Bewertung und Stellungnahme erfolgt, welche Sie neben - eventuell vorhandener Akten - ebenfalls begehren. Sofern mir Ihr Namen bis zum 11. Dezember 2023 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht erfolgt. Bitte richten Sie Ihre E-Mail an folgendes Funktionspostfach: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Soweit Ihnen die angeforderten Informationen vorliegen, bitte …
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: [extern] Anfrage 289623: Nachfrage zu Verkehrskontrollen Kniprodestraße / Am Friedrichshain [#292043]
Datum
13. November 2023 09:48
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Soweit Ihnen die angeforderten Informationen vorliegen, bitte ich um entsprechende Präzisierung der Statistik aus der vorangegangenen Anfrage (siehe Anhang). Sollten die angeforderten Informationen nicht vorliegen, bitte ich ebenfalls um eine entsprechende Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Björn Kayser Anhänge: - 23-10-ifg-verkehrskontrollen-kniprode.pdf Anfragenr: 292043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292043/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>