Anfrage #291959 Mahngebühren

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Guten Tag,

In der FragdenStaat-Anfrage #291959 hat sich jemand nach dem Sinn und Zweck von Mahngebühren in der Bibliothek erkundigt. Mich interessiert das auch. Gibt es bereits eine Antwort auf die letzten Fragen vom 30. Nov. 2023: die Ergebnisse der Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (Bestimmung des legitimen Zwecks, der Geeignetheit und Erforderlichkeit von Mahngebühren und ihrer Höhe), monatliche Gebührenberichte und Protokolle der Senatssitzungen und des Justiziariats, die dokumentieren, ob jemals der Sinn und Zweck von Mahngebühren in der Bibliothek geprüft wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, In der FragdenStaat-Anfrage #291959 hat sich je…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage #291959 Mahngebühren [#302588]
Datum
9. März 2024 22:12
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, In der FragdenStaat-Anfrage #291959 hat sich jemand nach dem Sinn und Zweck von Mahngebühren in der Bibliothek erkundigt. Mich interessiert das auch. Gibt es bereits eine Antwort auf die letzten Fragen vom 30. Nov. 2023: die Ergebnisse der Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (Bestimmung des legitimen Zwecks, der Geeignetheit und Erforderlichkeit von Mahngebühren und ihrer Höhe), monatliche Gebührenberichte und Protokolle der Senatssitzungen und des Justiziariats, die dokumentieren, ob jemals der Sinn und Zweck von Mahngebühren in der Bibliothek geprüft wurde? Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302588/
Technische Universität Berlin
Justiziarin / Legal advisor Abteilung II - Personal und Recht / Department II - Human Resources and Legal Affairs …
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
WG: Anfrage #291959 Mahngebühren [#302588]
Datum
12. März 2024 11:01
Status
Warte auf Antwort
Justiziarin / Legal advisor Abteilung II - Personal und Recht / Department II - Human Resources and Legal Affairs Servicebereich Recht / Legal Department Technische Universität Berlin Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin Sehr << Antragsteller:in >> wir beantworten Ihre Anfrage vom 9.3.2024 wie folgt: Es gibt keine Unterlagen, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren beschrieben sind. Die rechtlichen Grundlagen für die Mahngebühren sind die Rahmengebührenordnung und die Rahmenbenutzungsordnung. In der Rahmengebührenordnung und den dazugehörigen Festlegungen wird die Höhe der Gebühren definiert, in der Rahmenbenutzungsordnung die Tatsache festgeschrieben, dass Gebühren erhoben werden (§ 17). Dokumente, die definieren, ob es sich bei Mahngebühren nach § 12 der Rahmengebührenordnung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der Technischen Universität Berlin (Rahmengebührenordnung TUB - RGebO) um Verwaltungsgebühren oder um Säumnisgebühren handelt, gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank. Diese Information hatte ich allerdings schon Ihrer Kor…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage #291959 Mahngebühren [#302588]
Datum
16. März 2024 08:22
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank. Diese Information hatte ich allerdings schon Ihrer Korrespondenz mit dem anderen Antragsteller entnommen. Gemäß Art. 6 Abs. 4 VO 1049/2001/EG obliegt Behörden eine Beratungspflicht. Kann die Behörde also nicht die angefragte Information geben, so soll sie dem Antragsteller Empfehlungen geben, wie er sein Informationsziel nach Möglichkeit erreichen kann. Ich suche Informationen, die in etwa folgenden Fragenkomplex beantworten: Werden mit der Praxis der Universitätsbibliothek der TU Berlin, Mahngebühren bei Fristversäumnissen zu verlangen, nachvollziehbare Zwecke verfolgt? Wann sind die Universitätsbibliothek und/oder das Justiziariat dieser Frage nachgegangen? Haben die Universitätsbibliothek und/oder das Justiziariat eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Mahngebühren sowohl allgemein, als auch hinsichtlich ihrer jeweiligen Höhe durchgeführt, nachdem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als verfassungsgleiches Prinzip insbesondere für Verwaltungshandeln im Verlaufe des 20. Jahrhunderts zunehmend etabliert wurde? Falls ja, was war das Ergebnis? Könnten Sie bitte Empfehlungen geben, welche Dokumente dazu geeignet sein könnten, diese Fragen zu beantworten? Die Rahmen- und die Rahmenbenutzungsordnung geben hierüber keine Auskunft, weil sie zu den Normzwecken und zur Verhältnismäßigkeit keine Informationen enthalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302588/