Anfrage

Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzahaus Napoli
Hamburger Landstraße 23
21029 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich möchte erstmal benachrichtigt werden, ob der Betrieb die Herausgabe meiner Daten verlangt, dann entscheide ich ggf. ob ich Widerspreche, oder nicht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann haben di…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage [#175270]
Datum
23. Januar 2020 17:32
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzahaus Napoli Hamburger Landstraße 23 21029 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich möchte erstmal benachrichtigt werden, ob der Betrieb die Herausgabe meiner Daten verlangt, dann entscheide ich ggf. ob ich Widerspreche, oder nicht.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175270 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst habe ich eine Nachfrage bezogen auf die Adresse des Betriebes: Meinen Sie d…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Anfrage [#175270]
Datum
24. Januar 2020 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst habe ich eine Nachfrage bezogen auf die Adresse des Betriebes: Meinen Sie das Pizzahaus Napoli in Wentorf bei Hamburg? In diesem Fall liegen die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Herzogtum-Lauenburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen sowie einer Datenweitergabe unter Vorbehalt zugestimmt. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Eine Bestätigung, den Antrag aufrechterhalten zu wollen, unter dem Vorbehalt, erst nach Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag einem beteiligten Dritten gegenüber und dessen erklärter Nachfrage nach Ihren Daten entscheiden zu wollen, ob Sie den Antrag zurücknehmen, ist zudem unzulässig. § 11 LDSG SH gewährt Ihnen weder ein vorweggenommenes noch ein nachträgliches Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Da einem beteiligten Dritten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Entscheidung über den Antrag - und damit nach dessen Bearbeitung - bekannt zu geben ist, trifft auch die zuständige Behörde die Offenlegungspflicht Ihrer Daten auf Nachfrage erst nach der Bearbeitung des Antrages. Ein nachträgliches Widerspruchsrecht widerspräche daher nicht nur dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG, sondern würde auch eine Umgehung des § 11 LDSG SH bedeuten. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu ihrer ersten Frage, ja genau den Betrieb meine ich. Okay, dann stimme ich dem zu…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Anfrage [#175270]
Datum
24. Januar 2020 15:35
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu ihrer ersten Frage, ja genau den Betrieb meine ich. Okay, dann stimme ich dem zu und möchte meinen Auftrag aufrecht erhalten und bitte Sie, wie Sie ja schon geschrieben haben, den Sachverhalt der Zuständigen Behörde zu übermitteln. Ich bitte für die Verwechslung um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175270 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) #175270 Informationsgewährung nach dem Verbrauc…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) #175270
Datum
17. Februar 2020 13:54
Status
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Mein Bescheid vom 30.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 30.01. 2020 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a VIG über den Betrieb Pizzahaus Napoli, Hamburger Landstr. 23, 21465 Wentorf/Hbg. Die letzten beiden amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 02.07.2019 und am 27.09.2019 statt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) #175270 [#175270] Sehr geehrteAntragsteller…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) #175270 [#175270]
Datum
17. Februar 2020 14:03
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Super! Ich danke ihnen für die schnelle Bearbeitung! Ich hätte noch eine Frage, weiss aber nicht ob Sie dafür eine Antwort haben.. Wenn man nach dem Essen sich übergeben muss und einen "schlechten" Stuhlgang hat, kann man das ggf. Melden? Ich vermute nämlich das dann schlechte Lebensmittel(möglicherweise Abgelaufen o.ä?) Benutzt worden sind; ist ja logischerweise nicht normal.. Meine Anfrage ging nämlich genau deshalb raus, weil ich mir Sorgen um die Hygiene gemacht habe, wegen der o.g. Erfahrung und wegen einer Bewertung wo auch die Hygiene kritisiert wurde. Falls ja, wo? Liebe Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175270 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) #175270 [#175270] Sehr geehrteAntragsteller…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) #175270 [#175270]
Datum
17. Februar 2020 14:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sofern Sie eine konkrete Verbraucherbeschwerde abgeben möchten, bitte ich den angefügten Vordruck auszufüllen, abzuspeichern und an mich zurückzusenden. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann fachbehördlicherseits eingeleitet. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen