Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV

Anfrage an: Jobcenter Heidelberg

Wir hätten im Februar zwei ALG II Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung vermitteln können, allerdings wurde den Personen angeblich kein Vermittlungsgutschein ausgestellt.

Auf Ihrer Homepage http://www.jobcenter-hd.de/markt-integration/ueber-25-jahre/eingliederungsleistungen/ führen Sie die zur Verfügung stehenden Eingliederungsinstrumente auf, leider kann ich den Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung nicht unter den Instrumenten finden.

In dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 ( http://www.jobcenter-hd.de/fileadmin/media/img/pdf/Markt_und_Integration/Arbeitsmarktprogramm_2017.pdf ) wird der Vermittlungsgutschein zusammen mit der Förderung für berufliche Weiterbildung als Instrument genannt um die Integration zu erreichen.

Für uns ist der AVGS das Mittel der Wahl, weil damit wirklich erfolgsbezogen abgerechnet wird und i.d.R. eine win/win/win Situation für alle Beteiligten entsteht hinzu kommt noch, dass der AVGS i.d.R. schon durch eingesparte ALGII Leistungen (Unterhalt / Wohnung und Sozialversicherung & nicht zu vergessen frei gewordene Kapazitäten bei der Integrationsfachkraft) sich schon zum Zeitpunkt der ersten Rate selbstfinanziert hat.

Jetzt ist meine Frage, stellt das Jobcenter Heidelberg Vermittlungsgutscheine für die private Arbeitsvermittlung aus oder nicht?
Von ALG II Beziehern als auch Mitarbeitern in Ihrem Haus wurde mir mitgeteilt, dass kategorisch keine AVGS MPAV ausgestellt werden.
Diesbezüglich konnte ich keine Anweisung auf der Seite des Jobcenters finden! Ich gehe davon aus, dass es ermessenslenkende interne Anweisungen des JC HD sind. Ich bitte diese öffentlich zugänglich zu machen

Desweiteren begehre ich Informationen bezüglich:
• welche Voraussetzungen müssen bestehen, dass ein ALG II Empfänger einen AVGS II MPAV - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in Heidelberg Stadt ausgestellt bekommen kann

Darüber hinaus bitte ich um die Auskunft:
• ob es diese Anweisung bzgl. nicht Ausstellung des AVGS MPAV gibt oder gab

Sowie Auskunft bzgl. der Anzahl von
• Anträge auf einen AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018
• ausgestellte AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018
• eingelöste AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018
• Bezüglich dem aktuellen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018kann ich entnehmen, dass AVGS wieder ein Mittel der Förderung sein soll. Die Planzahlen, kann ich aber zweideutig interpretieren. Sollen so viele AVGS ausgestellt oder eingelöst werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2018
  • Frist
    1. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir hätten im Fe…
An Jobcenter Heidelberg Details
Von
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Betreff
Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV [#28220]
Datum
28. März 2018 12:13
An
Jobcenter Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir hätten im Februar zwei ALG II Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung vermitteln können, allerdings wurde den Personen angeblich kein Vermittlungsgutschein ausgestellt. Auf Ihrer Homepage http://www.jobcenter-hd.de/markt-integration/ueber-25-jahre/eingliederungsleistungen/ führen Sie die zur Verfügung stehenden Eingliederungsinstrumente auf, leider kann ich den Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung nicht unter den Instrumenten finden. In dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 ( http://www.jobcenter-hd.de/fileadmin/media/img/pdf/Markt_und_Integration/Arbeitsmarktprogramm_2017.pdf ) wird der Vermittlungsgutschein zusammen mit der Förderung für berufliche Weiterbildung als Instrument genannt um die Integration zu erreichen. Für uns ist der AVGS das Mittel der Wahl, weil damit wirklich erfolgsbezogen abgerechnet wird und i.d.R. eine win/win/win Situation für alle Beteiligten entsteht hinzu kommt noch, dass der AVGS i.d.R. schon durch eingesparte ALGII Leistungen (Unterhalt / Wohnung und Sozialversicherung & nicht zu vergessen frei gewordene Kapazitäten bei der Integrationsfachkraft) sich schon zum Zeitpunkt der ersten Rate selbstfinanziert hat. Jetzt ist meine Frage, stellt das Jobcenter Heidelberg Vermittlungsgutscheine für die private Arbeitsvermittlung aus oder nicht? Von ALG II Beziehern als auch Mitarbeitern in Ihrem Haus wurde mir mitgeteilt, dass kategorisch keine AVGS MPAV ausgestellt werden. Diesbezüglich konnte ich keine Anweisung auf der Seite des Jobcenters finden! Ich gehe davon aus, dass es ermessenslenkende interne Anweisungen des JC HD sind. Ich bitte diese öffentlich zugänglich zu machen Desweiteren begehre ich Informationen bezüglich: • welche Voraussetzungen müssen bestehen, dass ein ALG II Empfänger einen AVGS II MPAV - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in Heidelberg Stadt ausgestellt bekommen kann Darüber hinaus bitte ich um die Auskunft: • ob es diese Anweisung bzgl. nicht Ausstellung des AVGS MPAV gibt oder gab Sowie Auskunft bzgl. der Anzahl von • Anträge auf einen AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018 • ausgestellte AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018 • eingelöste AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018 • Bezüglich dem aktuellen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018kann ich entnehmen, dass AVGS wieder ein Mittel der Förderung sein soll. Die Planzahlen, kann ich aber zweideutig interpretieren. Sollen so viele AVGS ausgestellt oder eingelöst werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend nehme ich zu Ihrer Anfrage vom 28.03.2018 wie folgt Stellung. Die Maßnah…
Von
Jobcenter Heidelberg
Betreff
AW: Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV [#28220]
Datum
24. April 2018 18:00
Status
Warte auf Antwort
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3,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend nehme ich zu Ihrer Anfrage vom 28.03.2018 wie folgt Stellung. Die Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung (MPAV) hat die Bundesagentur für Arbeit in den Fachlichen Weisungen zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III geregelt. Die Regelungen sind verbindlich. Bei einem AVGS-MPAV handelt es sich im Rechtskreis SGB II um eine Ermessensleistung; die Integrationsfachkraft entscheidet, ob diese Leistung zur Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die/der erwerbsfähige Leistungsberechtigte gehört zum förderfähigen Personenkreis - Der AVGS-MPAV muss zur Eingliederung der/des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten notwendig sein, d. h. die Förderleistung muss die Chance auf eine Eingliederung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis deutlich verbessern. Damit orientiert sich die Notwendigkeit insbesondere an den im Beratungs- und Vermittlungsgespräch ermittelten integrationsrelevanten Handlungsbedarfen und den daraus abgeleiteten individuell vereinbarten Handlungsstrategien. - Die/der erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist zum Zeitpunkt der Ausstellung des AVGS-MPAV noch nicht vermittelt. - Der AVGS-MPAV ist wirtschaftlich und angemessen. Das Jobcenter ist an die Weisungen der Agentur für Arbeit gebunden. Beigefügt übersende ich Ihnen Sie die entsprechende Weisung ab Seite 7 ist der förderungsfähige Personenkreis benannt. https://www.arbeitsagentur.de/veroeffen… https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok… Eine interne ermessenslenke Weisung bezüglich AVGS MPAV besteht im Jobcenter Heidelberg nicht. Eine statistische Auswertung zur Ausgabe und Einlösung der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann über das Statistikangebot der Agentur für Arbeit abgerufen werden, sofern diese Daten über den Statistikservice erhoben werden. https://statistik.arbeitsagentur.de/ Unter Bezugnahme auf das Arbeitsmarktprogram 2018 sind bei der Eintrittsplanung die Zahlen als einzulösende AVGS zu interpretieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre unzureichende Antwort. Deshalb stelle ich die Fragen noch ei…
An Jobcenter Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV [#28220]
Datum
25. April 2018 09:52
An
Jobcenter Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre unzureichende Antwort. Deshalb stelle ich die Fragen noch einmal: 1.) Stellt das Jobcenter Heidelberg (Stadt) Vermittlungsgutscheine aus? Eine klare Antwort (JA / NEIN) wird gewünscht. Die rechtlichen Voraussetzungen sind bekannt! Die Zahlen werden unter 3 abgefragt. 2.) Weshalb wurde mir von einer IFK mitgeteilt, dass er keinen AVGS-MPAV ausstellen darf, da erst einmal geplante Maßnahmen gefüllt werden müssen. Hierzu muss es dementsprechend eine Weisung geben (schriftlich oder mündlich) 3 Sowie Auskunft bzgl. der Anzahl von 3.1 Anträge auf einen AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018 3.2 ausgestellte AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018 3.3 eingelöste AVGS MPAV in 2016 / 2017 & 2018 --> Der angeführte Link ist nicht ausreichend, da ich die Informationen auf der Seite nicht abrufen / finden kann! 4 Bezüglich dem aktuellen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018kann ich entnehmen, dass AVGS wieder ein Mittel der Förderung sein soll. Die Planzahlen, kann ich aber zweideutig interpretieren. Sollen so viele AVGS ausgestellt oder eingelöst werden? 5 Gibt es wie in dem Tagesspiegel berichtet Erfolgszahlungen / Boni für die Geschäftsführung und / oder die Teamleiter wenn gewisse Vermittlungszahlen erreicht wurden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutsch…
An Jobcenter Heidelberg Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV [#28220]
Datum
6. Juni 2018 14:36
An
Jobcenter Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV“ vom 28.03.2018 (#28220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutsch…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV [#28220]
Datum
9. Juli 2018 09:30
An
Jobcenter Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein AVGS MPAV“ vom 28.03.2018 (#28220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 28220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>