Anfrage an den zuständigen Fachbereich für Feuerwehr / Gefahrenabwehr

Anfrage an: Landkreis Göttingen

Dem Anfragenden ist aus vorliegenden Dokumenten bekannt, dass in einer Sitzung des Leitstellenausschusses die Verwendung der App „DIVERA 24/7“ (nachfolgend DIVERA) besprochen wurde. Dabei geht es um die zusätzliche Alarmierbarkeit durch die Leitstelle an die nachgeordneten Organisationen wie Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutzorganisationen oder vergleichbar (nachfolgend Organisationen) über eine Smartphone-App. Einsatzinformationen bzw. die „Alarmierung“ zu einem Einsatz wird an die Mitglieder der Organisationen auf ihr (privates) Smartphone gesendet.

In der Sitzung wurde, ebenso zusätzlich per E-Mail an die Funktionsträger, bereits ein Bedarf der Organisationen im Landkreis Göttingen abgefragt. Dabei wurden zudem bereits Kosten für Nutzerlizenzen gelistet.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat es Ausschreibungen gegeben?
2. Wenn nein: Wer hat die Preisabsprachen mit der Firma DIVERA GmbH durchgeführt?
3. Wurde eine Markterkundung durchgeführt?
4. Der Markt für Anbieter von „Alarm-Apps“ listet inzwischen viele Anbieter. Wie wurden diese Mitbewerber einbezogen?
5. Gab es weitere Anbieter, die sich als Partner angeboten haben?
6. Gab es einen zuständigen Vertriebspartner seitens DIVERA?
7. Wenn ja, war der Vertriebspartner bereits vorher persönlich dem Anfragenden zu Frage Nr. 2 persönlich bekannt?
8. Gab es vertragliche Vereinbarungen, bspw. einen "Rahmenvertrag"?
9. Wurden Rabattierungen mit DIVERA abgesprochen? Wenn ja, gab es Bedingungen und/oder einen Vorwand?
10. Die Schnittstellenkommunikation ist in der Informationstechnik universell. Warum wurde DIVERA vorgegeben?
11. Wurden die Organisationen in die Beschaffung einbezogen?
12. Wurde den Organisationen eine Alternative zu DIVERA geboten?
13. Wurden insbesondere in Einbeziehen der Organisationen die Anforderungen, Voraussetzungen und benötigten Leistungen an eine „Alarm-App“ besprochen?
14. Gibt es Gegengründe für die Verwendung verschiedener „Alarm-Apps“ bei vereinheitlichter Schnittstelle zur zuständigen Leitstelle?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem Anfragenden ist aus vorliegenden Do…
An Landkreis Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage an den zuständigen Fachbereich für Feuerwehr / Gefahrenabwehr [#286503]
Datum
20. August 2023 13:02
An
Landkreis Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem Anfragenden ist aus vorliegenden Dokumenten bekannt, dass in einer Sitzung des Leitstellenausschusses die Verwendung der App „DIVERA 24/7“ (nachfolgend DIVERA) besprochen wurde. Dabei geht es um die zusätzliche Alarmierbarkeit durch die Leitstelle an die nachgeordneten Organisationen wie Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutzorganisationen oder vergleichbar (nachfolgend Organisationen) über eine Smartphone-App. Einsatzinformationen bzw. die „Alarmierung“ zu einem Einsatz wird an die Mitglieder der Organisationen auf ihr (privates) Smartphone gesendet. In der Sitzung wurde, ebenso zusätzlich per E-Mail an die Funktionsträger, bereits ein Bedarf der Organisationen im Landkreis Göttingen abgefragt. Dabei wurden zudem bereits Kosten für Nutzerlizenzen gelistet. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat es Ausschreibungen gegeben? 2. Wenn nein: Wer hat die Preisabsprachen mit der Firma DIVERA GmbH durchgeführt? 3. Wurde eine Markterkundung durchgeführt? 4. Der Markt für Anbieter von „Alarm-Apps“ listet inzwischen viele Anbieter. Wie wurden diese Mitbewerber einbezogen? 5. Gab es weitere Anbieter, die sich als Partner angeboten haben? 6. Gab es einen zuständigen Vertriebspartner seitens DIVERA? 7. Wenn ja, war der Vertriebspartner bereits vorher persönlich dem Anfragenden zu Frage Nr. 2 persönlich bekannt? 8. Gab es vertragliche Vereinbarungen, bspw. einen "Rahmenvertrag"? 9. Wurden Rabattierungen mit DIVERA abgesprochen? Wenn ja, gab es Bedingungen und/oder einen Vorwand? 10. Die Schnittstellenkommunikation ist in der Informationstechnik universell. Warum wurde DIVERA vorgegeben? 11. Wurden die Organisationen in die Beschaffung einbezogen? 12. Wurde den Organisationen eine Alternative zu DIVERA geboten? 13. Wurden insbesondere in Einbeziehen der Organisationen die Anforderungen, Voraussetzungen und benötigten Leistungen an eine „Alarm-App“ besprochen? 14. Gibt es Gegengründe für die Verwendung verschiedener „Alarm-Apps“ bei vereinheitlichter Schnittstelle zur zuständigen Leitstelle?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286503/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Göttingen
Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen an den Landkreis Göttingen adressierte Fragenkatalog zu der …
Von
Landkreis Göttingen
Betreff
AW: Anfrage an den zuständigen Fachbereich für Feuerwehr / Gefahrenabwehr [#286503]
Datum
23. August 2023 16:47
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
8,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen an den Landkreis Göttingen adressierte Fragenkatalog zu der Thematik Divera/App-basierte Alarmierung wurde hier entgegengenommen und nach interner Prüfung zur Kommunale Regionalleitstelle (KRL) in Göttingen mit der Bitte um Beantwortung direkt an Sie weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage an den zuständigen Fachbereich für Feuerwehr / Gefahrenabw…
An Landkreis Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage an den zuständigen Fachbereich für Feuerwehr / Gefahrenabwehr [#286503]
Datum
5. Oktober 2023 11:07
An
Landkreis Göttingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage an den zuständigen Fachbereich für Feuerwehr / Gefahrenabwehr“ vom 20.08.2023 (#286503) wurde noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Göttingen
Anfrage 286503 Sehr << Antragsteller:in >> in Niedersachsen gibt es aktuell kein Informationsfreiheit…
Von
Landkreis Göttingen
Betreff
Anfrage 286503
Datum
19. Oktober 2023 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Niedersachsen gibt es aktuell kein Informationsfreiheitsgesetz oder eine vergleichbare Rechtsnorm für einen allgemeinen Zugang zu behördlichen Informationen. In Bezug auf die dem Antrag zugrundliegenden und dort genannten rechtlichen Normen ist festzustellen, dass sowohl das Nds. Umweltinformationsgesetz (NUIG) als auch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ausschließlich den Zugang zu Umweltinformationen regeln und für eine Auskunftsverpflichtung nicht einschlägig sind. Ungeachtet dessen ist die Herausgabe der ersuchten Daten ausgeschlossen, da diese schützenswerte Betriebsinterna enthalten. Mit freundlichem Gruß