Anfrage an die Stadt Gelsenkirchen

Anfrage an: Stadt Gelsenkirchen

1: Wie viele Luftschutzkeller, Luftschutzbunker sowie Bunkereinrichtungen befinden sich auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen?
2: Wie viele Bunkereinrichtungen, Luftschutzbunker befinden sich im Besitz der Stadt Gelsenkirchen?
3: Wie viele der auf dem Stadtgebiet befindlichen Luftschutzbunker und Bunkereinrichtungen befinden sich im Besitz des Bundes und des Landes NRW?
4: Wie viele der Bunkereinrichtungen und Luftschutzbunker sind aktiv und können für den Zivilschutz und Katastrophenschutz verwendet werden?
5: Wie viele Luftschutzbunker sind gegebenenfalls nicht mehr aktiv, und wo für werden diese anderweitig genutzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1:…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage an die Stadt Gelsenkirchen [#267858]
Datum
16. Januar 2023 11:42
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1: Wie viele Luftschutzkeller, Luftschutzbunker sowie Bunkereinrichtungen befinden sich auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen? 2: Wie viele Bunkereinrichtungen, Luftschutzbunker befinden sich im Besitz der Stadt Gelsenkirchen? 3: Wie viele der auf dem Stadtgebiet befindlichen Luftschutzbunker und Bunkereinrichtungen befinden sich im Besitz des Bundes und des Landes NRW? 4: Wie viele der Bunkereinrichtungen und Luftschutzbunker sind aktiv und können für den Zivilschutz und Katastrophenschutz verwendet werden? 5: Wie viele Luftschutzbunker sind gegebenenfalls nicht mehr aktiv, und wo für werden diese anderweitig genutzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Schwind Anfragenr: 267858 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage an die Stadt Gelsenkirchen“ vom 16.01.2023 (#267858) wurde…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage an die Stadt Gelsenkirchen [#267858]
Datum
20. Februar 2023 11:34
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage an die Stadt Gelsenkirchen“ vom 16.01.2023 (#267858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Gelsenkirchen
Sehr << Antragsteller:in >> die Feuerwehr Gelsenkirchen möchte auf Ihre Anfrage vom 16.01.2023 wie fo…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
WG: Anfrage an die Stadt Gelsenkirchen [#267858]
Datum
28. Februar 2023 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Feuerwehr Gelsenkirchen möchte auf Ihre Anfrage vom 16.01.2023 wie folgt antworten: 1: Wie viele Luftschutzkeller, Luftschutzbunker sowie Bunkereinrichtungen befinden sich auf dem Stadtgebiet Gelsenkirchen? Das entzieht sich unserer Kenntnis, da wir keine Übersicht über Bunkeranlagen in Gelsenkirchen führen, die in privater Hand sind. Alle Bunkeranlagen in Gelsenkirchen sind nicht mehr zivilschutzrechtlich gebunden und somit nicht in unserer Verwaltung. 2: Wie viele Bunkereinrichtungen, Luftschutzbunker befinden sich im Besitz der Stadt Gelsenkirchen? Siehe Frage 1. 3: Wie viele der auf dem Stadtgebiet befindlichen Luftschutzbunker und Bunkereinrichtungen befinden sich im Besitz des Bundes und des Landes NRW? Unserer Kenntnis nach verfügt das Land NRW über keine Luftschutzbunker und Bunkereinrichtungen. Es wurden im Zuge der Abwicklung 2012 die letzten drei verbliebenen Bunkereinrichtungen, die noch zivilschutzrechtlich gebunden waren an den Bund rückübereignet. Ansprechpartner für diese Einrichtungen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Direktion Dortmund - Hauptstelle Facility Management - Steinstraße 39, 44147 Dortmund 4: Wie viele der Bunkereinrichtungen und Luftschutzbunker sind aktiv und können für den Zivilschutz und Katastrophenschutz verwendet werden? In Gelsenkirchen unseres Wissens nach keine! 5: Wie viele Luftschutzbunker sind gegebenenfalls nicht mehr aktiv, und wofür werden diese anderweitig genutzt? Das entzieht sich unserer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen