Anfrage an die Stadt Lage wird nicht beantwortet

Ich habe nach IFG Akteneinsicht zu Bauunterlagen betreffend einer ZUE gefordert. Trotz Erinnerung hat die Behörde bishier nicht reagiert - es wird anscheinend versucht das IFG zu ignorieren. Ich bitte um Nachfrage Ihrerseits Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage an die Stadt Lage wird nicht beantwortet [#291849]
Datum
8. November 2023 07:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe nach IFG Akteneinsicht zu Bauunterlagen betreffend einer ZUE gefordert. Trotz Erinnerung hat die Behörde bishier nicht reagiert - es wird anscheinend versucht das IFG zu ignorieren. Ich bitte um Nachfrage Ihrerseits Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291849/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage an die Stadt Lage wird nicht beantwortet [#291849]
Datum
8. November 2023 12:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.11.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) #291849 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) #291849
Datum
13. November 2023 12:54
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.2-8094/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom ? an die Stadt Lage auf Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Ihre E-Mail vom 08.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 08.11.2023 wenden Sie sich gemäß §13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die Stadt Lage zu Ihrem am ? gestellten Antrag bislang keine Antwort erteilt haben soll. Bevor ich prüfen kann, ob ich den Vorgang gegenüber der Stadt Lage aufgreifen kann, bitte ich um Zusendung des bisherigen E-Mail Verkehrs. Sie haben Ihre Anfrage nichtöffentlich gestellt. Ich bitte daher um Zusendung des Links. Haben Sie die Stadt Lage bereits an Ihren Antrag erinnert? Wenn nicht, bitte ich zunächst eine Erinnerung zu senden, gerne können Sie diese E-Mail beifügen. Sollten Sie keine Antwort erhalten, können Sie mich unter Angabe des o.a. Aktenzeichens an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) #291…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) #291849 [#291849]
Datum
13. November 2023 13:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
e-mail-reiner-weisssieker-2-outlook.pdf
244,6 KB
e-mail-reiner-weisssieker-outlook.pdf
211,7 KB
Guten Tag, Dokumente anbei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - e-mail-reiner-weisssieker-2-outlook.pdf - e-mail-reiner-weisssieker-outlook.pdf Anfragenr: 291849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291849/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Mein Akt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE)
Datum
16. November 2023 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.2-8094/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.10.2023 an die Stadt Lage auf Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Ihre E-Mail vom 13.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Lage mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Zudem würde ich gerne den zukünftigen Schriftverkehr über Ihre E-Mail Adresse führen, die Sie bei Antragstellung an die Stadt Lage verwendet haben. Begründung: Sie haben über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> am 08.11.2023 an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) einen Antrag und nicht an die Stadt Lage gestellt. Ich gehe davon aus, dass Sie mich nur wegen der Vermittlung über fragdenstaat.de angeschrieben haben. Dieser Antrag zielt jedoch auf die "Nachfrage durch die LDI NRW" ab. Diese Information war hier am 08.11.2023 nicht vorhanden. Bitte klassifizieren Sie Ihre Anfrage daher als "Information nicht vorhanden" und schließen den Vorgang auf der Plattform ab. Für Außenstehende kann bei Veröffentlichung des Vorgangs der Sachverhalt nicht nachvollzogen werden. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) [#29…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 14.209.2.3.2.2-8094/23 Zugang zu Bauunterlagen betreffend einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) [#291849]
Datum
23. November 2023 19:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
bm.pdf
2,4 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, um eine Angelegenheit von großer Bedeutung zu melden, die die Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) durch die Stadtverwaltung Lage, insbesondere durch den Bürgermeister, betrifft. Seit einigen Wochen versuche ich, im Rahmen des IFG NRW eine Akteneinsicht zu erhalten. Trotz mehrfacher Anfragen und der Betonung der Dringlichkeit dieser Angelegenheit, stieß ich auf erhebliche Hindernisse und Verzögerungen, die meiner Einschätzung nach nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Konkret geht es um folgende Punkte: Verzögerung der Akteneinsicht und Nichtbestätigung der Teilnahme betroffener Personen vom Runden Tisch: Trotz mehrfacher Anfragen und der Betonung der Dringlichkeit wurde mir bisher kein Termin für eine Akteneinsicht gewährt. Zudem wurde die Anfrage zur Teilnahme von drei Personen vom Runden Tisch an dem Einsichtstermin nicht bestätigt. Dies steht im Widerspruch zu den Fristen und Verfahren, die im IFG NRW festgelegt sind. Mangelnde Transparenz: Die Stadtverwaltung Lage hat es versäumt, klare und transparente Informationen über den Prozess und die Verfügbarkeit der angeforderten Dokumente bereitzustellen. Nichtbeachtung von Anfragen: Meine Anfragen wurden entweder ignoriert oder nur unzureichend beantwortet, was eine Missachtung meiner Rechte als Bürger darstellt. In Anbetracht dieser Umstände bitte ich das Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), diese Angelegenheit zu prüfen und entsprechende Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Stadtverwaltung Lage die Bestimmungen des IFG NRW einhält. Ich bin bereit, alle relevanten Korrespondenzen und Dokumente zur Verfügung zu stellen im Anhang, um meine Anliegen zu untermauern. Es ist mir ein Anliegen, dass die Grundsätze der Transparenz und des Rechts auf Information in unserer Verwaltung gewahrt bleiben. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement in dieser wichtigen Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> Weißsieker Anhänge: - bm.pdf Anfragenr: 291849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291849/