Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle

Meine Anfrage richtet sich zum Straßenzustand der Landesstraße 1100 im Landkreis Ludwigsburg in Höhe der Gemarkung der Marbach am Neckar für den Abschnitt zwischen der Abzweigung Ludwigsburger Straße und Bottwartaler Straße (beides Marbacher Abfahrten).

In diesem Bereich sind keine Lichter am Straßenrand verbaut.
Dies beeinträchtigt aus meiner Sicht insbesondere zu den Nachtzeiten die Verkehrssicherheit!

Nun zu meinen Fragen:
> Aus welchem Grund ist dies noch nicht erfolgt?
> Ist hier etwas in Planung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    13. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Anfrage ric…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
13. April 2020 02:29
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage richtet sich zum Straßenzustand der Landesstraße 1100 im Landkreis Ludwigsburg in Höhe der Gemarkung der Marbach am Neckar für den Abschnitt zwischen der Abzweigung Ludwigsburger Straße und Bottwartaler Straße (beides Marbacher Abfahrten). In diesem Bereich sind keine Lichter am Straßenrand verbaut. Dies beeinträchtigt aus meiner Sicht insbesondere zu den Nachtzeiten die Verkehrssicherheit! Nun zu meinen Fragen: > Aus welchem Grund ist dies noch nicht erfolgt? > Ist hier etwas in Planung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184467
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ludwigsburg
Hallo Antragsteller/in anbei eine Anfrage zur Beleuchtung entlang der L 1100. Da sei ja ihr zuständig... Viele …
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
14. April 2020 12:25
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in anbei eine Anfrage zur Beleuchtung entlang der L 1100. Da sei ja ihr zuständig... Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider erfolgte bisweilen noch keine Antwort hierzu. Gerne können Sie mir zur direkt…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
7. Mai 2020 22:48
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider erfolgte bisweilen noch keine Antwort hierzu. Gerne können Sie mir zur direkten Kommunikation eine E-Mail-Adresse vom Herrn Wanner (inkl. Behördenzugehörigkeit) mitteilen. Vielen Dank und ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184467
Landratsamt Ludwigsburg
Guten Morgen Herr Wanner, diese Anfrage betrifft die Stadt. Viele Grüße
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
11. Mai 2020 08:34
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Wanner, diese Anfrage betrifft die Stadt. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 …
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
14. Juni 2020 17:13
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle“ vom 13.04.2020 (#184467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184467
Landratsamt Ludwigsburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2020 17:32
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Marbach am Neckar
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage wurde uns vom Landratsamt Ludwigsburg mit der Bitte um Beantwortung weit…
Von
Stadt Marbach am Neckar
Betreff
AW: Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
22. Juni 2020 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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187 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage wurde uns vom Landratsamt Ludwigsburg mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Bei der L 11oo handelt es sich um eine klassifizierte Straße außerhalb der geschlossen Bebauung. Eine Beleuchtung dieser Straße ist nicht geplant und auch im weiteren Verlauf in Richtung Ludwigsburg bzw. Murr nicht vorhanden. Eine Sondersitzung ist lediglich im Bereich zwischen dem Stadtteil Eichgraben und der Einmündung Ludwigsburger Straße- Richtung Grabenstraße gegeben. Der Stadtteil Eichgraben ist fußläufig nur über eine Waldpassage mit Treppenanlage oder stufenlos über den parallel zur L 11oo vorhanden Gehweg und die Ludwigsburger Straße an die Altstadt Marbach angebunden. Um diesen Bereich- insbesondere in den Nachstunden- nicht „gänzlich abzuhängen“ und für die im Stadtteil wohnende Bevölkerung eine akzeptable Anbindung sicher zu stellen, wurde deshalb hier eine durchgängige Beleuchtung geschaffen. Diese Situation ist aber keinesfalls mit den weiteren Abschnitten der L 1100 vergleichbar. Ich hoffe, die gegebene Situation ist für sie somit nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Marbach am Neckar
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage wurde uns vom Landratsamt Ludwigsburg mit der Bitte um Beantwortung wei…
Von
Stadt Marbach am Neckar
Betreff
WG: Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
22. Juni 2020 12:27
Status
image002.png
187 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage wurde uns vom Landratsamt Ludwigsburg mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Bei der L 11oo handelt es sich um eine klassifizierte Straße außerhalb der geschlossen Bebauung. Eine Beleuchtung dieser Straße ist nicht geplant und auch im weiteren Verlauf in Richtung Ludwigsburg bzw. Murr nicht vorhanden. Eine Sondersitzung ist lediglich im Bereich zwischen dem Stadtteil Eichgraben und der Einmündung Ludwigsburger Straße- Richtung Grabenstraße gegeben. Der Stadtteil Eichgraben ist fußläufig nur über eine Waldpassage mit Treppenanlage oder stufenlos über den parallel zur L 11oo vorhanden Gehweg und die Ludwigsburger Straße an die Altstadt Marbach angebunden. Um diesen Bereich- insbesondere in den Nachstunden- nicht „gänzlich abzuhängen“ und für die im Stadtteil wohnende Bevölkerung eine akzeptable Anbindung sicher zu stellen, wurde deshalb hier eine durchgängige Beleuchtung geschaffen. Diese Situation ist aber keinesfalls mit den weiteren Abschnitten der L 1100 vergleichbar. Ich hoffe, die gegebene Situation ist für sie somit nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Nun ist es mir nachvollziehbar. Ich wünsche Ihnen eine…
An Stadt Marbach am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle [#184467]
Datum
22. Juni 2020 12:30
An
Stadt Marbach am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Nun ist es mir nachvollziehbar. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Wochenstart. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184467/