Anfrage an Herrn Grote / Zutritt Vereinsgelände Motoryachtclub - Betr. Unterschiedliche Handhabung zw. Gewerbebetrieben & Vereinen
Sehr << Antragsteller:in >>
wir sind eine große Gemeinschaft mit mehreren Motor-& Segelvereinen auf der Doveelbe.
Dort gibt es einige gewerbliche Bootslagerflächen und Steganlagen, die jetzt z.Zt. betreten werden dürfen. Dort darf man unter Einhaltung der Schutzgebote die Boote für die Wasserung vorbereiten und auch zu Wasser lassen. Mitten drin liegen auch viele Bootsvereine mit dem jeweiligem Gelände, und dort dürfen die Eigner das Vereinsgelände nicht betreten, also nicht an ihre Boote.
Jetzt stellt sich sehr vielen in ganz Hamburg die Frage, warum hier Unterschiede gemacht werden? Wir müssen dringend die Boote vorbereiten, um sie später per gewerblichem Kranunternehmen zu Wasser lassen zu können. Wobei dem Bezirksamt Bergedorf auch sehr wichtig ist, dass die belegten Rasenflächen schnellstmöglich wieder freigeräumt werden.
Es geht allen Eignern nicht um den Spaß, sondern um notwendige Arbeiten, die unter allen Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen dringend durchgeführt werden müssen. Auch die gewerblichen Kranunternehmen brauchen die Freigabe, die Boote ausschließlich mit ihren eigenen Mitarbeitern ins Wasser setzen zu dürfen.
Die Länder NS, NRW & SH haben diese Thematik bereits so verändert, dass dieses große Problem gelockert wurde. Dort darf man an die Boote, um diese vorzubereiten, auch die Kranunternehmen sind jetzt wieder tätig.
Bitte geben sie hierauf schnellstmöglich Antwort, denn viele hundert Eigner warten auf eine konkrete Aussage seitens des Senats hierzu.
Vielen Dank
...ein Mitglied des
Tatenberger Yachtclub
Information nicht vorhanden
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Datum14. April 2020
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16. Mai 2020
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