Anfrage an Straßen.NRW: Ampelanlage am LIDL-Markt - Konrad-Adenauer-Ring
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anfrage an Straßen.NRW zur Ampel am LIDL (KAR) sowie etwaigen darauffolgenden Schriftverkehr
Siehe Protokoll, 10. Sitzung des Stadtrates am 28.06.2021, 18:00 Uhr
https://ratsinfo.bad-driburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfR7ldRezkUFjFQRsTs4nmqypXpYp5n1jyrT0h4G8hQA/Oeffentliche_Niederschrift_Stadtrat_28.06.2021.pdf
"Der Bürgermeister gibt an, dass mit dem Eigentümer des Grundstückes auf
dem der LIDL-Markt steht, keine Einigung über die Kosten erzielt werden
konnte und weist zusätzlich auf den Vorteil hin, dass nun die Wegführung
gleichbleibend zum Abschnitt auf der anderen Seite des Konrad-Adenauer Ringes fortgeführt werden könne.
Der Stadtverordnete Blome bittet daran zu denken, die beiden Abschnitte
zusammenzuführen und weist diesbezüglich auf die Sinnhaftigkeit einer
Ampelverlegung hin.
Der Bürgermeister dankt für diesen Hinweis und weist auf die Zuständigkeit
des Landesbetriebes Straßen-NRW für eine Ampelverlegung hin. Er sagt zu
die Anregung an den Landesbetrieb weiterzuleiten. Er appelliert an die
Fußgänger auf ihre Sicherheit zu achten und bis zu einer möglichen
Verlegung, lieber den Umweg über die bestehende Ampel zu nehmen."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum22. August 2023
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26. September 2023
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