Anfrage an Straßen.NRW: Ampelanlage am LIDL-Markt - Konrad-Adenauer-Ring

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Die Anfrage an Straßen.NRW zur Ampel am LIDL (KAR) sowie etwaigen darauffolgenden Schriftverkehr

Siehe Protokoll, 10. Sitzung des Stadtrates am 28.06.2021, 18:00 Uhr

https://ratsinfo.bad-driburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfR7ldRezkUFjFQRsTs4nmqypXpYp5n1jyrT0h4G8hQA/Oeffentliche_Niederschrift_Stadtrat_28.06.2021.pdf

"Der Bürgermeister gibt an, dass mit dem Eigentümer des Grundstückes auf
dem der LIDL-Markt steht, keine Einigung über die Kosten erzielt werden
konnte und weist zusätzlich auf den Vorteil hin, dass nun die Wegführung
gleichbleibend zum Abschnitt auf der anderen Seite des Konrad-Adenauer Ringes fortgeführt werden könne.

Der Stadtverordnete Blome bittet daran zu denken, die beiden Abschnitte
zusammenzuführen und weist diesbezüglich auf die Sinnhaftigkeit einer
Ampelverlegung hin.

Der Bürgermeister dankt für diesen Hinweis und weist auf die Zuständigkeit
des Landesbetriebes Straßen-NRW für eine Ampelverlegung hin. Er sagt zu
die Anregung an den Landesbetrieb weiterzuleiten. Er appelliert an die
Fußgänger auf ihre Sicherheit zu achten und bis zu einer möglichen
Verlegung, lieber den Umweg über die bestehende Ampel zu nehmen."

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die A…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage an Straßen.NRW: Ampelanlage am LIDL-Markt - Konrad-Adenauer-Ring [#286625]
Datum
22. August 2023 14:26
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anfrage an Straßen.NRW zur Ampel am LIDL (KAR) sowie etwaigen darauffolgenden Schriftverkehr Siehe Protokoll, 10. Sitzung des Stadtrates am 28.06.2021, 18:00 Uhr https://ratsinfo.bad-driburg.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfR7ldRezkUFjFQRsTs4nmqypXpYp5n1jyrT0h4G8hQA/Oeffentliche_Niederschrift_Stadtrat_28.06.2021.pdf "Der Bürgermeister gibt an, dass mit dem Eigentümer des Grundstückes auf dem der LIDL-Markt steht, keine Einigung über die Kosten erzielt werden konnte und weist zusätzlich auf den Vorteil hin, dass nun die Wegführung gleichbleibend zum Abschnitt auf der anderen Seite des Konrad-Adenauer Ringes fortgeführt werden könne. Der Stadtverordnete Blome bittet daran zu denken, die beiden Abschnitte zusammenzuführen und weist diesbezüglich auf die Sinnhaftigkeit einer Ampelverlegung hin. Der Bürgermeister dankt für diesen Hinweis und weist auf die Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen-NRW für eine Ampelverlegung hin. Er sagt zu die Anregung an den Landesbetrieb weiterzuleiten. Er appelliert an die Fußgänger auf ihre Sicherheit zu achten und bis zu einer möglichen Verlegung, lieber den Umweg über die bestehende Ampel zu nehmen." Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286625/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Guten Morgen << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.08.2023…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
Ihre Anfrage an Straßen.NRW: Ampelanlage am LIDL-Markt - Konrad-Adenauer-Ring [#286625]
Datum
23. August 2023 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Morgen << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.08.2023. Die Anfrage habe ich an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bad Driburg
Sehr << Antragsteller:in >> ich hatte Ihre Anfrage an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Auch nac…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
Ihre Anfrage an Straßen.NRW: Ampelanlage am LIDL-Markt - Konrad-Adenauer-Ring [#286625]
Datum
20. September 2023 13:18
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> ich hatte Ihre Anfrage an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Auch nach intensiver Suche ist ein Schreiben an Straßen NRW zur Ampel am LIDL nicht auffindbar. Leider kann ich Ihnen hierzu keine positive Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen