Anfrage an und Antwort von der obersten Landesbehörde
Die StVO stellt in §11 (1) eindeutig klar, dass:
"Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste."
Seit mehreren Wochen stehen am Killesberg an diversen Stellen Schilder mit "Stau" (Vz 124) und dem Zusatzschild "Bei Rückstau hier halten".
Das sind "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben" und sie sind somit "nicht anzuordnen", wie es in der VwV zur StVO zu den §§39-43 geregelt ist.
Legal werden diese Schilder nur - wie im weiteren Text der VwV zu lesen ist, wenn: "Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde."
Ich interessiere mich für Ihre Anfrage an diese oberste Landesbehörde, in der sowohl die Begründung für diese Schilder angegeben ist (vor allem im Unterschied zu allen anderen Kreuzungen im Stadtgebiet) als auch für die Dauer von diesen offensichtlich temporären Schildern. Bitte senden sie mir sowohl Ihre Anfrage als auch die Antwort der obersten Landesbehörde zu.
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Oktober 2023
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14. November 2023
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