Anfrage Anweisung Bayrisches Staatsministerium Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe

Anweisung Bayrisches Staatsministerium bzgl. Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe im Führerschein.
Persönlich Betroffen, da im Prozess der Beantragung einer Austragung und benötigte Unterlagen hiermit begründet werden ohne weitere Details zu nennen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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Georg Hartl
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweisung Bayr…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
Georg Hartl
Betreff
Anfrage Anweisung Bayrisches Staatsministerium Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe [#258086]
Datum
31. August 2022 10:18
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisung Bayrisches Staatsministerium bzgl. Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe im Führerschein. Persönlich Betroffen, da im Prozess der Beantragung einer Austragung und benötigte Unterlagen hiermit begründet werden ohne weitere Details zu nennen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Georg Hartl Anfragenr: 258086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258086/ Postanschrift Georg Hartl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Hartl
Georg Hartl
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Anweisung Bayrisches Staatsministerium…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
Georg Hartl
Betreff
AW: Anfrage Anweisung Bayrisches Staatsministerium Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe [#258086]
Datum
5. Oktober 2022 02:16
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Anweisung Bayrisches Staatsministerium Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe“ vom 31.08.2022 (#258086) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Georg Hartl
Landratsamt Aichach-Friedberg
Sehr geehrter Herr Hartl, zunächst einmal danke für Ihre Mail. Leider werde ich aber nicht ganz schlau daraus. So…
Von
Landratsamt Aichach-Friedberg
Betreff
AW: Anfrage Anweisung Bayrisches Staatsministerium Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe [#258086]
Datum
7. Oktober 2022 08:31
Status
Warte auf Antwort
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13,7 KB
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276 Bytes


Sehr geehrter Herr Hartl, zunächst einmal danke für Ihre Mail. Leider werde ich aber nicht ganz schlau daraus. Sofern Sie aktuell ein Verfahren bei uns laufen haben, bitte ich um Ihre vollständigen und korrekten Personendaten um nachvollziehen zu können, welchen Sachstand Ihr Antrag bei uns hat. Im Übrigen können wir keine Ministerialschreiben herausgeben, da diese keine unmittelbare Wirkung auf Sie haben und nur behördeninternen Zwecken dienen. Dies liegt daran, dass das Ministerium nicht verfahrensführende und entscheidende Behörde ist. Dies sind gem. § 73 Abs. 1, Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), § 8 Abs. 1 ZustVVerk die unteren Fahrerlaubnisbehörden. Die Fahrerlaubnisbehörden erhalten in gewissen Problemstellungen manchmal Vollzugshinweise, die der Entscheidungsfindung dienen aber nicht die Entscheidung selbst darstellen. Sofern Sie also mit einer Entscheidung von uns unzufrieden sind, bitte ich Sie, uns dies so auch zu äußern und am besten Gegenargumente zu liefern. Wenn es sich um eine verbescheidete Entscheidung handelt, haben Sie Rechtsmittelmöglichkeiten gem. der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn Rechtsmittelmöglichkeiten verfristet sind, haben Sie die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen. Da Sie weder Ihr eigenes konkretes Anliegen noch Ihre genauen Personendaten nennen, kann ich nichts zu einem möglicherweise laufenden Einzelfall sagen. Gerne können Sie auch telefonisch Kontakt aufnehmen oder persönlich vorsprechen. Mit freundlichen Grüßen

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Georg Hartl
Sehr << Anrede >> Anbei das betreffende Schreiben. "Die Notwendigkeit dieser Unterlagen zur Aust…
An Landratsamt Aichach-Friedberg Details
Von
Georg Hartl
Betreff
AW: Anfrage Anweisung Bayrisches Staatsministerium Notwendige Unterlagen für Austragung einer Sehhilfe [#258086]
Datum
10. Oktober 2022 20:11
An
Landratsamt Aichach-Friedberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Anbei das betreffende Schreiben. "Die Notwendigkeit dieser Unterlagen zur Austragung der Sehhilfe ergibt Sich aus einer Anweisung des Bayer. Staatsministeriums." Jegliche weitere Begründung blieb trotz der expliziten Nachfrage aus. Somit bitte ich um selbige Anweisung, die ja offensichtlich durchaus unmittelbare Wirkung auf mich hat. Gerne können Sie mir ebenfalls darlegen wieso die geforderten Unterlagen verhältnissmäßig sein sollten. mit freundlichen Grüßen, Georg Hartl Anhänge: - 2208landratsamt-augengutachten.pdf Anfragenr: 258086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258086/