Anfrage anwenderbezogene Kurzübersichten

die bei der "Kommando Spezialkräfte" (auch in der Ausbildung) genutzten
anwenderbezogene Kurzübersichten oder Tätigkeitsanweisungen für
standardisierte Handlungsabläufe bzw. Entscheidungsprozesse als .pdf-Datei

Besten Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die bei der "…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage anwenderbezogene Kurzübersichten [#242401]
Datum
3. März 2022 20:41
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bei der "Kommando Spezialkräfte" (auch in der Ausbildung) genutzten anwenderbezogene Kurzübersichten oder Tätigkeitsanweisungen für standardisierte Handlungsabläufe bzw. Entscheidungsprozesse als .pdf-Datei Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242401/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V96 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. März…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage anwenderbezogene Kurzübersichten [#242401]
Datum
4. März 2022 10:21
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V96 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. März 2022 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. März 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V96 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az. 39-22-17/A5/V96 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 3. M…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage anwenderbezogene Kurzübersichten [#242401]
Datum
1. April 2022 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az. 39-22-17/A5/V96 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 3. März 2022 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. März 2022 (Bezug). Hierzu muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen aktuell zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher noch um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V96 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. März…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage anwenderbezogene Kurzübersichten [#242401]
Datum
16. Juni 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V96 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 3. März 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. März 2022 (Bezug). Zu Ihrer Anfrage teile ich mit, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen, da anwenderbezogene Kurzübersichten/Tätigkeitsanweisungen im KSK nicht verwendet werden. Daher können Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen