Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt

im Rahmen einer Recherche benötigen wir folgende Informationen gestaffelt nach Bundesministerium:

Anzahl versendeter E-Mails gesamt 2019

Anzahl versendeter Faxe gesamt 2019

Anzahl verschickter Briefe gesamt 2019

Wir bedanken uns für Ihre Mühen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen einer Rec…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt [#181605]
Datum
28. Februar 2020 11:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen einer Recherche benötigen wir folgende Informationen gestaffelt nach Bundesministerium: Anzahl versendeter E-Mails gesamt 2019 Anzahl versendeter Faxe gesamt 2019 Anzahl verschickter Briefe gesamt 2019 Wir bedanken uns für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181605
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. D…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Anfrage Anzahl an versendeten E-Mails, Briefen und Faxnachrichten im Jahr 2019 gesamt [#181605]
Datum
18. März 2020 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der von Ihnen beantragte Informationszugang zu der Anzahl der versendeten E-Mails und Faxe überschreitet den Rahmen einer einfachen, gebührenfreien Auskunft (§ 10 Abs. 1 IFG i.V.m. § 1 Abs. 1 IFGGebV, Anlage Teil A, Nr. 1.2 der Anlage zur IFGGebV), da er mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist Unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands ist nach Teil A Nr. 1.2 der Anlage zur IFGGebV mit einer Gebühr im Rahmen von 30€ bis 250€ zu rechnen. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt abschließend noch nicht mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang beantwortet haben möchten, obwohl Gebühren entstehen. Bis zu einer Nachricht Ihrerseits ruht die Frist gem. § 7 Abs. 5 IFG. Mit freundlichen Grüßen