Anfrage Anzahl der reduzierten Parkplätze in der Trier Innenstadt

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Ich bitte um die Angabe, um welche Anzahl öffentlichen Parkplätzen für Autos in dem Innenstadtbereich von Trier in dem Zeitraum 01.01.2020 - 29.03.2024 reduziert worden sind.
Auch bitte ich um die Angaben, wieviele Bewohnerparkplätze und Behindertenparkplätze in dem Zeitraum gestrichen worden sind.
Zusätzlich bitte ich um eine Auskunft, wieviele der oben genannten Parkplätze seit dem 04. März 2024 mit Einführung der erweiterten Fußgängerzone eliminiert worden sind.
Vielen Dank.

Warte auf Antwort

  • Datum
    29. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Angabe, um welche…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Anzahl der reduzierten Parkplätze in der Trier Innenstadt [#304568]
Datum
29. März 2024 15:53
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Angabe, um welche Anzahl öffentlichen Parkplätzen für Autos in dem Innenstadtbereich von Trier in dem Zeitraum 01.01.2020 - 29.03.2024 reduziert worden sind. Auch bitte ich um die Angaben, wieviele Bewohnerparkplätze und Behindertenparkplätze in dem Zeitraum gestrichen worden sind. Zusätzlich bitte ich um eine Auskunft, wieviele der oben genannten Parkplätze seit dem 04. März 2024 mit Einführung der erweiterten Fußgängerzone eliminiert worden sind. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304568/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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