Anfrage auf Gesetztesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundespolizei

Den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei wie auf Spiegel Online berichtet:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundespolizei-gesichtserkennungssysteme-an-vielen-flughaefen-und-bahnhoefen-geplant-a-1303523.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesetzentwurf z…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage auf Gesetztesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundespolizei [#173387]
Datum
5. Januar 2020 11:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei wie auf Spiegel Online berichtet: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundespolizei-gesichtserkennungssysteme-an-vielen-flughaefen-und-bahnhoefen-geplant-a-1303523.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173387 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf das mir zugestellte und angehängte Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage auf Gesetztesentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundespolizei [#173387]
Datum
16. Januar 2020 18:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich beziehe mich auf das mir zugestellte und angehängte Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt]#[geschwärzt] Ich lege Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrages ein. Mein Antrag wurde mit Bezug auf §3b des IFG's abgelehnt. Dieser schützt den behördlichen Beratungsprozess und die Kommunikation von Behörden. Ich habe jedoch nicht nach Unterlagen zu behördlicher Kommunikation oder ähnlichem gefragt. Sollten die Dokumente des Gesetztesentwurfs behördliche Kommunikation enthalten die nach §3b geschüttz ist, so bitte ich um Schwärzung der entsprechenden Stellen. Außerdem ist mir nicht nachvollziehbar inwiefern ein öffentlicher Diskurs über den Gesetztentwurf den freien Meinungsaustausch zwischen den Behörden gefährden sollte. Im Gegenteil, die Gesetztesbegründung des IFG's betont explizit, dass Bürger die Aktivitäten des Staates kritisch begleiten und sich mit diesen auseinandersetzen müssen um auf diese Einfluss zu nehmen und staatliches Handeln zu kontrollieren. Ich bitte also nochmals um die von mir angefragten Dokumente und falls nötig, um Schwärzung von behördlicher Kommunikation. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Anfragenr: 173387 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
563,5 KB