Anfrage auf Nachhaltigkeitsprojekte Deutschlands um den Regenwald zu schützen

Was sind die Maßnahmen, die Deutschland unternimmt, um die nachhaltige Nutzung des Regenwaldes zu fördern und möglicherweise zu gewährleisten? Gibt es Dokumente, wie z.B. Parlamentsbeschlüsse, die das Engagement Deutschlands in diesem Bereich belegen?

Warte auf Antwort

  • Datum
    12. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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Sinan Akdis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was sind die Maßnahmen, die Deutschla…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Sinan Akdis
Betreff
Anfrage auf Nachhaltigkeitsprojekte Deutschlands um den Regenwald zu schützen [#305923]
Datum
12. April 2024 22:05
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was sind die Maßnahmen, die Deutschland unternimmt, um die nachhaltige Nutzung des Regenwaldes zu fördern und möglicherweise zu gewährleisten? Gibt es Dokumente, wie z.B. Parlamentsbeschlüsse, die das Engagement Deutschlands in diesem Bereich belegen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sinan Akdis Anfragenr: 305923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305923/
Mit freundlichen Grüßen Sinan Akdis
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/084; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Akdis, ich bestätige den E…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/084; hier: Eingangsbestätigung
Datum
15. April 2024 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Akdis, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.04.2024, eingegangen im BMZ am 15.04.2024. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] _________________________ Referat [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Sinan Akdis
AW: Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/084; hier: Eingangsbestätigung [#305923] Guten Tag, ich möchte zunächst …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Sinan Akdis
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag – Gz.: Z14 O4010-3005/084; hier: Eingangsbestätigung [#305923]
Datum
16. April 2024 20:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte zunächst meine Wertschätzung für die prompte Rückmeldung zum Ausdruck bringen. In Anbetracht dessen, dass meine Anfrage ausschließlich privater Natur ist und ich nicht gewillt bin, etwaige Gebühren für solche Belange zu entrichten, sehe ich mich daher veranlasst, meine Anfrage ab diesem Zeitpunkt zurückzuziehen. Mit freundlichen Grüßen Sinan Akdis Anfragenr: 305923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305923/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag GZ: Z14 O4010-3005/084; hier: Abgabe an Bürgerkommunikation Sehr geehrter Herr Akdis, bezugnehmend…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag GZ: Z14 O4010-3005/084; hier: Abgabe an Bürgerkommunikation
Datum
18. April 2024 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Akdis, bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.04.2024 teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Anfrage an die Bürgerkommunikation weitergeleitet habe, die Ihnen auf Ihre Mail antworten wird. Dabei werden keinerlei Gebühren anfallen. Freundliche Grüße