Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in BW

Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Gebäude aller Art oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage beispielsweise in Form einer Liste geben.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Baden-Württemberg (Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg – IFG BW), dem Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über herrenlose land…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in BW [#303263]
Datum
15. März 2024 23:10
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Gebäude aller Art oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage beispielsweise in Form einer Liste geben. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Baden-Württemberg (Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg – IFG BW), dem Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303263/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg
[geschwärzt], F. : LIFG-Anfr. herrenlose Grundstücke Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegendes Schreiben erhalt…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Betreff
[geschwärzt], F. : LIFG-Anfr. herrenlose Grundstücke
Datum
8. April 2024 10:36
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Bei Rückfragen/Rückantworten wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung im Schreiben. Mit freundlichen Grüßen Teresa Cantelli Abteilung 1 Vorzimmer des Direktors Vermögen und Bau Baden-Württemberg Betriebsleitung Telefon: 0711 / 6673-3501 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Rotebühlplatz 30 70173 Stuttgart www.vermoegenundbau-bw.de<http://www.vermoegenundbau-bw.de/> [cid:image001.png@01D96EB6.C82436A0] Wir suchen Fachkräfte<http://www.bauensiemit.de/> [cid:image001.png@01D96EB6.C82436A0] Instagram<https://www.instagram.com/vermoegenundbau_bw/> │LinkedIn<https://de.linkedin.com/company/verm%C3%B6gen-und-bau-baden-w%C3%BCrttemberg> │Xing<https://www.xing.com/pages/vermogenundbau-bw> │YouTube<https://www.youtube.com/channel/UCPvx99Y6NQNime5n7nlHURg>