Anfrage Auflistung von herrenlosen Liegenschaften nach §928 BGB in BW
Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Gebäude aller Art oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage beispielsweise in Form einer Liste geben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Baden-Württemberg (Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg – IFG BW), dem Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum15. März 2024
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20. April 2024
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