Anfrage Bayerischer Soldatenbund / Volksbund Auszeichnungen

im Rahmen meiner Tätigkeit als Soldat der Reserve, nehme ich jährlich bei Sammlungen des Volksbundes teil.
Hierbei wurde mir nun für meine 5 Jährige Tätigkeit die Ehrenspange in Bronze verliehen.
Zudem wurde mir von Bayerische Soldatenbund die Auszeichnung Ehrenkreuz und Verdienstkreuz im Laufe des Jahres verliehen worden.

Meine Frage ist hierbei, ob diese Spange und die Abzeichen des bayerischen Soldatenbundes an der Bandschnalle des Dienstanzug getragen werden darf.

Laut Anzugsordnung ist diese nicht vermerkt, doch habe ich bereits viele Soldaten gesehen die diese tragen im Kasernenareal.

Ich bedanke mich vorab für ihre Hilfe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen meiner Tä…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Bayerischer Soldatenbund / Volksbund Auszeichnungen [#170420]
Datum
15. November 2019 09:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen meiner Tätigkeit als Soldat der Reserve, nehme ich jährlich bei Sammlungen des Volksbundes teil. Hierbei wurde mir nun für meine 5 Jährige Tätigkeit die Ehrenspange in Bronze verliehen. Zudem wurde mir von Bayerische Soldatenbund die Auszeichnung Ehrenkreuz und Verdienstkreuz im Laufe des Jahres verliehen worden. Meine Frage ist hierbei, ob diese Spange und die Abzeichen des bayerischen Soldatenbundes an der Bandschnalle des Dienstanzug getragen werden darf. Laut Anzugsordnung ist diese nicht vermerkt, doch habe ich bereits viele Soldaten gesehen die diese tragen im Kasernenareal. Ich bedanke mich vorab für ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1185 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15.11.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage Bayerischer Soldatenbund / Volksbund Auszeichnungen [#170420]
Datum
19. November 2019 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1185 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 15.11.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 15. November 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1185 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1185 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15.11…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage Bayerischer Soldatenbund / Volksbund Auszeichnungen [#170420]
Datum
19. November 2019 14:09
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1185 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 15.11.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1185 vom 19.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 15. November 2019 (Bezug 1) teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß der Ziffer 601 der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" dürfen Soldatinnen und Soldaten Orden und Ehrenzeichen tragen, die nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (in der aktuell gültigen Fassung) zugelassen und in Nr. 604 aufgeführt sind oder von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verliehen werden und in Nr. 605 aufgeführt sind. Die Ihnen verliehene Ehrenspange in Bronze des Volksbundes sowie das Ehrenkreuz und Verdienstkreuz des Bayerischen Soldatenbundes sind in der Anzugordnung nicht aufgeführt und dürfen demnach auch nicht an der Bandschnalle am Dienstanzug getragen werden. Sowohl bei dem Volksbund als auch bei dem Bayerischen Soldatenbund handelt es sich lediglich um einen eingetragenen Verein. Die Auszeichnungen des Volksbundes sind nicht staatlich gestiftet oder anerkannt und das Ehren- bzw. Verdienstkreuz keine Ehrenzeichen im Sinne der Bayerischen Landesverfassung. Eine Aufnahme der Ihnen verliehenen Auszeichnungen bzw. Ehrenzeichen in die Anzugordnung ist daher nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen