Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst

die Fa. Daimler AG betreibt einen Werksrettungsdienst in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Rettungsmittel der Fa. Daimler AG Stuttgart sind täglich im Regelrettungsdienst wahrzunehmen.

In diesem Zusammenhang bitte Sie mir folgende Daten für das gesamte Jahr 2018 und für das aktuelle Jahr 2019 bis einschließlich Oktober zugänglich zu machen.

Ist die Fa. Daimler AG Stuttgart (Medizinischer Dienst bzw. Werksrettungsdienst) Leistungserbringer nach § 2 Abs. 1 RDG oder hat die Daimler AG eine Kooperation nach § 2 Abs. 2 RDG?

Wenn ja, wie viele Rettungsmittel stehen für welche Zeiträume durch die Fa. Daimler AG zusätzlich zu den im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmitteln dem Regelrettungsdienst zur Verfügung?

Wie viele Notfalleinsätze oder auch Gesamt-Einsätze (außerhalb des Betriebsgeländes) haben die Rettungsmittel der Fa. Daimler AG dabei im o.g. angefragten Zeitraum übernommen?

Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind.

Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüsse dem Landesinformationsfreiheitsgesetz:
“Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.”

Weiterhin heißt es dort:
“Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.”
Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz.

Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt.

Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fa. Daimler AG betreib…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
24. November 2019 21:05
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Fa. Daimler AG betreibt einen Werksrettungsdienst in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Rettungsmittel der Fa. Daimler AG Stuttgart sind täglich im Regelrettungsdienst wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang bitte Sie mir folgende Daten für das gesamte Jahr 2018 und für das aktuelle Jahr 2019 bis einschließlich Oktober zugänglich zu machen. Ist die Fa. Daimler AG Stuttgart (Medizinischer Dienst bzw. Werksrettungsdienst) Leistungserbringer nach § 2 Abs. 1 RDG oder hat die Daimler AG eine Kooperation nach § 2 Abs. 2 RDG? Wenn ja, wie viele Rettungsmittel stehen für welche Zeiträume durch die Fa. Daimler AG zusätzlich zu den im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmitteln dem Regelrettungsdienst zur Verfügung? Wie viele Notfalleinsätze oder auch Gesamt-Einsätze (außerhalb des Betriebsgeländes) haben die Rettungsmittel der Fa. Daimler AG dabei im o.g. angefragten Zeitraum übernommen? Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind. Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüsse dem Landesinformationsfreiheitsgesetz: “Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.” Weiterhin heißt es dort: “Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.” Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt. Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 170944 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei zuständigkeitshalber bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grü…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
25. November 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei zuständigkeitshalber bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
29. Januar 2020 14:34
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst“ vom 24.11.2019 (#170944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170944
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihr Anliegen mit der Bitte um Beantwortung an den Bereichsausschuss für d…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: AW: WG: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
14. Februar 2020 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihr Anliegen mit der Bitte um Beantwortung an den Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Stuttgart als zuständige Stelle weitergeleitet. Leider war eine Weiterleitung über die Plattform "fragdenstaat.de" aus technischen Gründen nicht möglich. Wir möchten Sie daher bitten, die Weiterleitung auf der Plattform als Erstellerin der Anfrage selbst vorzunehmen oder diese Anfrage zu schließen und eine neue Anfrage direkt an die zuständige Stelle unter nachfolgender e-Mail zu generieren: <<E-Mail-Adresse>> Inhaltlich wird Ihr Anliegen wird dort bereits bearbeitet. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: WG: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
24. Juli 2020 14:06
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst“ vom 24.11.2019 (#170944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 213 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170944/
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit gerne bestätigen. Dennoch sind w…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
27. Juli 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit gerne bestätigen. Dennoch sind wir über den Inhalt verwundert. Die Geschäftsstelle des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Stuttgart hat weder von Ihnen persönlich eine Anfrage erhalten, noch können wir diese unter der angegebenen Anfragenummer auf "fragdenstaat.de" recherchieren. Insofern bitten wir formal zunächst um Mitteilung Ihrer Anfrage. Gerne prüfen wir das Auskunftsersuchen dann kurzfristig. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen nochmals zurück auf Ihre Nachricht vom 24.07.2020_14.32Uhr und unsere Rü…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
20. August 2020 14:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen nochmals zurück auf Ihre Nachricht vom 24.07.2020_14.32Uhr und unsere Rückantwort vom 27.07.2020_12.47Uhr. Nachdem wir nichts mehr von Ihnen gehört haben, gehen wir davon aus, dass sich der Vorgang erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fa. Daimler AG betreibt einen Werksrettungsd…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
27. August 2020 12:29
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fa. Daimler AG betreibt einen Werksrettungsdienst in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Rettungsmittel der Fa. Daimler AG Stuttgart sind täglich im Regelrettungsdienst wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang bitte Sie mir folgende Daten für das gesamte Jahr 2018 und für das aktuelle Jahr 2019 bis einschließlich Oktober zugänglich zu machen. Ist die Fa. Daimler AG Stuttgart (Medizinischer Dienst bzw. Werksrettungsdienst) Leistungserbringer nach § 2 Abs. 1 RDG oder hat die Daimler AG eine Kooperation nach § 2 Abs. 2 RDG? Wenn ja, wie viele Rettungsmittel stehen für welche Zeiträume durch die Fa. Daimler AG zusätzlich zu den im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmitteln dem Regelrettungsdienst zur Verfügung? Wie viele Notfalleinsätze oder auch Gesamt-Einsätze (außerhalb des Betriebsgeländes) haben die Rettungsmittel der Fa. Daimler AG dabei im o.g. angefragten Zeitraum übernommen? Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind. Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüsse dem Landesinformationsfreiheitsgesetz: “Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.” Weiterhin heißt es dort: “Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.” Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt. Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170944/

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Anfragestellerin, wir kommen zurück auf Ihr Auskunftsersuchen unter Bez…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: WG: Anfrage Bereichsausschuss für den Rettungsdienst [#170944]
Datum
31. August 2020 08:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Anfragestellerin, wir kommen zurück auf Ihr Auskunftsersuchen unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg zum Einsatz der Fahrzeuge des medizinischen Rettungsdienstes des Werksärztlichen Dienstes der Daimler AG im Rettungsdienstbereich Stuttgart vom 27.08.2020. Gerne bestätigen wir hiermit dessen Erhalt und nehmen wie folgt Stellung: Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Stuttgart hat sich mit dem Sachverhalt befasst und die Vornahme sowie die Inhalte der Beantwortung mit der Rechtsaufsicht abgestimmt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Informationen nach § 3 Nr. 3 LIFG bereits vorliegen und nach § 5 LIFG der Schutz personenbezogener Daten nicht entgegensteht. Die Daimler AG ist mit dem medizinischen Rettungsdienst des Werksärztlichen Dienstes gemäß § 2 Absatz 2 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg kooperativer Leistungsträger in der Notfallrettung im Rettungsdienstbereich Stuttgart. Die Integrierte Leitstelle kann bei Notfalleinsätzen außerhalb der Werksgelände auf die Rettungsmittel des betrieblichen Rettungsdienstes der Daimler AG zugreifen, wenn dies nach den Dispositionsgrundsätzen des Innenministeriums Baden-Württemberg geboten ist und kein öffentliches Rettungsmittel in adäquater Zeit zur Verfügung steht, um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die Verwendung der Rettungsmittel des betrieblichen Rettungsdienstes der Daimler AG erfolgt in diesen Fällen in Abhängigkeit von deren Leistungsfähigkeit und nach Bedarf. Von der Integrierten Leitstelle Stuttgart wurden gem. oben stehender Grundsätze folgende Anzahl an Einsätzen an die Rettungsmittel des betrieblichen Rettungsdienstes der Daimler AG vermittelt: 2018: 412 2019: 793 Mit freundlichen Grüßen