Anfrage: Bericht über die Zukunft des Tempelhofer Feldes

Den "Bericht über die Zukunft des Tempelhofer Feldes" des Berliner Senators Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, wie er in der Pressemitteilung vom 05. Dezember 2023 erwähnt wurde: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1392675.php

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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Anne Marie Jünemann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den &q…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Anne Marie Jünemann
Betreff
Anfrage: Bericht über die Zukunft des Tempelhofer Feldes [#299498]
Datum
7. Februar 2024 14:59
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den "Bericht über die Zukunft des Tempelhofer Feldes" des Berliner Senators Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, wie er in der Pressemitteilung vom 05. Dezember 2023 erwähnt wurde: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1392675.php
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anne Marie Jünemann Anfragenr: 299498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299498/ Postanschrift Anne Marie Jünemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anne Marie Jünemann

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Jünemann, ich hätte Ihnen gerne schon die Drucksache aus der Parlamentsdokumentation pardok übe…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihre Anfrage: Bericht über die Zukunft des Tempelhofer Feldes [#299498]
Datum
16. Februar 2024 06:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Jünemann, ich hätte Ihnen gerne schon die Drucksache aus der Parlamentsdokumentation pardok übermittelt. Dort ist der von Ihnen nachgefragte Bericht noch nicht eingestellt. Tatsächlich handelt es sich um eine Vorlage zur Kenntnisnahme, die ich Ihnen in der Anlage gerne in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 05.12.2023 übersende. Mit freundlichen Grüßen