Anfrage betreffend Rücküberstellungen von Deutschland nach Österreich

Wie viele Personen wurden im Zeitraum zwischen 1. November 2022 und 31. März 2023 im Grenzgebiet zu Österreich aufgegriffen? Wie viele äußerten, dass sie in Deutschland einen Asylantrag stellen möchten? Wie viele der Personen wurden daraufhin ins Asylverfahren in Deutschland überwiesen.


Wie viele Personen wurden zwischen 1. November 2022 und 31. März 2023 nach Verdacht auf irregulären Grenzübertritt und unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet inhaftiert? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Inhaftnahmen angeordnet? Bitte listen Sie die Anzahl der Inhaftierungen, sowie Ort und Zeitraum der Inhaftierung auf.


Wie viele unerlaubt eingereiste Personen wurden zwischen 1. November 2022 und 31.März 2023 nach Aufgriff im Bundesgebiet nach Österreich zurückgeführt? Wie viele der Überstellungen fanden auf Grundlage der Zuständigkeit Österreichs nach der DublinVO statt?


Auf welcher Grundlage beruhen die Rücküberstellungen nach Österreich, denen keine Prüfung einer Zuständigkeit Österreichs im Rahmen der Dublin VO zu Grunde liegt? Bitte um Anzahl der Rücküberstellungen aufgeschlüsselt nach Rechtsgrundlage.

Bitte übersenden Sie außerdem die Textform der jeweiligen Abkommen und Gesetze die dieser Praxis zugrunde liegen, inklusive der Anhänge. 

Auf welchem Abkommen/ welchen Abkommen beruht die Rückführung zwischen Deutschland und Österreich und welche Behörden sind an der Umsetzung beteiligt?

Bitte übersenden Sie sämtliche Kommunikation zur Durchführung von Rücküberstellungen von Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt von Deutschland nach Österreich.



Sollten die Informationen persönliche Daten enthalten, können diese geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Personen wurden im Zeitraum…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage betreffend Rücküberstellungen von Deutschland nach Österreich [#275421]
Datum
11. April 2023 10:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personen wurden im Zeitraum zwischen 1. November 2022 und 31. März 2023 im Grenzgebiet zu Österreich aufgegriffen? Wie viele äußerten, dass sie in Deutschland einen Asylantrag stellen möchten? Wie viele der Personen wurden daraufhin ins Asylverfahren in Deutschland überwiesen. 
Wie viele Personen wurden zwischen 1. November 2022 und 31. März 2023 nach Verdacht auf irregulären Grenzübertritt und unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet inhaftiert? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Inhaftnahmen angeordnet? Bitte listen Sie die Anzahl der Inhaftierungen, sowie Ort und Zeitraum der Inhaftierung auf. 
Wie viele unerlaubt eingereiste Personen wurden zwischen 1. November 2022 und 31.März 2023 nach Aufgriff im Bundesgebiet nach Österreich zurückgeführt? Wie viele der Überstellungen fanden auf Grundlage der Zuständigkeit Österreichs nach der DublinVO statt? 
Auf welcher Grundlage beruhen die Rücküberstellungen nach Österreich, denen keine Prüfung einer Zuständigkeit Österreichs im Rahmen der Dublin VO zu Grunde liegt? Bitte um Anzahl der Rücküberstellungen aufgeschlüsselt nach Rechtsgrundlage. Bitte übersenden Sie außerdem die Textform der jeweiligen Abkommen und Gesetze die dieser Praxis zugrunde liegen, inklusive der Anhänge. 

Auf welchem Abkommen/ welchen Abkommen beruht die Rückführung zwischen Deutschland und Österreich und welche Behörden sind an der Umsetzung beteiligt? Bitte übersenden Sie sämtliche Kommunikation zur Durchführung von Rücküberstellungen von Personen ohne rechtmäßigen Aufenthalt von Deutschland nach Österreich.

 Sollten die Informationen persönliche Daten enthalten, können diese geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275421/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#321 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ih…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Anfrage betreffend Rücküberstellungen von Deutschland nach Österreich [#275421]321
Datum
11. April 2023 12:06
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

ZII4.13002/28#321 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte übersenden Sie die angefragt Informationen an folgende Emailad…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage betreffend Rücküberstellungen von Deutschland nach Österreich [#275421]321 [#275421]
Datum
21. April 2023 16:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> bitte übersenden Sie die angefragt Informationen an folgende Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Sollte die Gebühren eine Höhe von 50,00€ übersteigen bitte ich Sie mir dies vorher mitzuteilen und meine Einverständnis zur weiteren Bearbeitung abzuwarten, da eine Zahlung sonst gegebenenfalls nicht möglich ist. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275421/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> wie in meiner E-Mail vom 11. April 2023 bereits ausgeführt, handelt es s…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Anfrage betreffend Rücküberstellungen von Deutschland nach Österreich [#275421] [#275421] (28#321)
Datum
24. April 2023 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie in meiner E-Mail vom 11. April 2023 bereits ausgeführt, handelt es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrages um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Aufgrund des Umfanges Ihres Antrages ist davon auszugehen, dass Gebühren (ggf. auch mehr als 50 €) anfallen könnten, so dass auch deswegen die Bekanntgabe einer Postanschrift notwendig ist. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Anfrage ziehe ich auf Grund der entstehenden Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Ant…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage betreffend Rücküberstellungen von Deutschland nach Österreich [#275421] [#275421] (28#321) [#275421]
Datum
2. Mai 2023 14:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Anfrage ziehe ich auf Grund der entstehenden Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275421/