Anfrage Bewohnerparkgebühren
Erstens pro Bewohnerparkgebiet:
Die Anzahl neuausgestellter Parkausweise und die Anzahl verlängerter Parkausweise, aufgeschlüsselt für Gültigkeit 1 Jahr oder ½ Jahr; für die Zeiträume
- 01.04.2017-31.03.2018
- 01.04.2018-31.03.2019
- 01.04.2019-31.03.2020
- 01.04.2020-31.03.2021
- 01.04.2021-31.03.2023
Zweitens für den Zeitraum 01.04.2022 bis 31.05.2023, monatlich aufgeschlüsselt:
Pro Bewohnerparkgebiet:
Jeweils Anzahl neuausgestellter Bewohnerparkausweise mit Gültigkeit 1 Jahr und ½ Jahr
Jeweils Anzahl um 1 Jahr und um ½ Jahr verlängerte Bewohnerparkausweise
Aufgeschlüsselt für jede dieser Kategorien (zB. Bewohnerparkgebiet X, neuausgestellte Bewohnerparkausweise mit Gültigkeit 1 Jahr):
Jeweils Anzahl ausgestellter Bewohnerparkausweise mit Ermäßigung 25% nach Kategorie:
- Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz) und AsylbLG erhalten
- Personen, die Wohngeld beziehen
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
- Inhaber_innen einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen („orangefarbener Parkausweis“)
Anzahl ausgestellter Bewohnerparkausweise mit Gebührenerlassung für Inhaber_innen einer Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen („blauer Parkausweis“)
Jeweils Anzahl ausgestellter Bewohnerparkausweise für PKW der Größenklassen:
- bis einschließlich 4209 mm
- von 4210 mm bis einschließlich 4700 mm
- ab 4701 mm
Anzahl der Bewohnerparkausweise ausgestellt für Mitglieder einer Carsharingorganisation
Drittens für jedes Bewohnerparkgebiet (je nach Verfügbarkeit am besten für einen gegebenen Zeitpunkt innerhalb des Zeitraums 01.04.2022 bis 31.03.2023):
Anzahl der vorhandenen Parkplätze (falls aktuelle Anzahl nicht möglich, dann Anzahl bei erstmaliger Anordnung der Bewohnerparkgebiete); je nach Parkgebiet entweder als Anzahl Parkplätze zur gemeinsamen Nutzung Bewohner & Kurzzeitparker oder als getrennte Anzahl Bewohner und Kurzzeitparker
Anzahl der im Gebiet gemeldeten Personen:
- die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz) und AsylbLG erhalten
- die Wohngeld beziehen
- mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
- die Inhaber_innen einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen („orangefarbener Parkausweis“) sind
- die Inhaber_innen einer Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen („blauer Parkausweis“) sind
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Juni 2023
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28. Juli 2023
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