Anfrage bezüglich Anzeigen nach STVO und Einnahmen

Anfrage an: Gemeinde Gießen

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden in Gießen,

ich bitte höflich um Auskunft über die Anzahl der Anzeigen gemäß der Straßenverkehrsordnung (STVO) von Privatpersonen für die Jahre 2022, 2023 und bis dato in 2024. Dabei interessiert uns, wie viele dieser Anzeigen weiterverfolgt wurden und ob Sie Informationen über die damit verbundenen Einnahmen bereitstellen können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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Manuel Stockst
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und…
An Gemeinde Gießen Details
Von
Manuel Stockst
Betreff
Anfrage bezüglich Anzeigen nach STVO und Einnahmen [#305018]
Datum
4. April 2024 17:37
An
Gemeinde Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden in Gießen, ich bitte höflich um Auskunft über die Anzahl der Anzeigen gemäß der Straßenverkehrsordnung (STVO) von Privatpersonen für die Jahre 2022, 2023 und bis dato in 2024. Dabei interessiert uns, wie viele dieser Anzeigen weiterverfolgt wurden und ob Sie Informationen über die damit verbundenen Einnahmen bereitstellen können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Stockst Anfragenr: 305018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305018/
Mit freundlichen Grüßen Manuel Stockst

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