Anfrage bezüglich der Aufhebung des temporären Tempolimits vor der Friedrich-Ebert-Grundschule
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Auskunft über die Gründe für die Aufhebung des temporären Tempolimits von 30 km/h vor der Friedrich-Ebert-Grundschule.
Bis vor kurzem galt dort werktags von 7 bis 14 Uhr das Tempolimit 30 km/h, was angesichts der Grundschule sinnvoll erschien. Seit einiger Zeit herrscht jedoch dort permanent Tempo 30 ohne zeitliche Einschränkung, was zuweilen störend und unnötig erscheint, insbesondere morgens vor 7 Uhr oder am späten Abend, da zu dieser Zeit keine Kinder spielen. Auch während der Unterrichtszeiten ist dort wenig Betrieb, und der Pausenhof ist eingezäunt. Etwas unübersichtlich wird es nur kurz vor oder nach dem Unterricht, zu den Stoßzeiten, wenn die Gehwege wirklich von größeren Mengen Kindern genutzt werden, die auch die Straße am Fußgängerüberweg queren.
Ich möchte daher wissen, welche Gründe zu dieser Entscheidung geführt haben und ob es konkrete Vorfälle gab, die eine solche dauerhafte Einschränkung rechtfertigen.
Bitte geben Sie mir hierzu Auskunft gemäß den Bestimmungen des BremIFG, BremUIG und VIG. Sollte dies gebührenpflichtig sein, bitte ich um vorherige Benachrichtigung über die Kosten.
Ich bitte um eine elektronische Antwort per E-Mail und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum18. März 2024
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20. April 2024
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