Anfrage bezüglich eingetragenen Einzelkaufleuten und Ihrer Kennzeichnung.

Anfrage an: Amtsgericht Duisburg

nach §19 (1) HGB muss die Firma bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" enthalten.

Der Einzelkaufmann Richard Sanne mit Registerauszugnr.: HRA4018 hat dies allerdings nicht. Trotzdem konnte er nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Duisburg ein KfZ als juristische Person auf sein Gewerbe " Richard Sanne" zulassen.

Nach welcher Rechtsgrundlage gilt in diesem Fall §19 (1) HGB nicht?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: na…
An Amtsgericht Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich eingetragenen Einzelkaufleuten und Ihrer Kennzeichnung. [#290629]
Datum
20. Oktober 2023 11:49
An
Amtsgericht Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach §19 (1) HGB muss die Firma bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" enthalten. Der Einzelkaufmann Richard Sanne mit Registerauszugnr.: HRA4018 hat dies allerdings nicht. Trotzdem konnte er nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Duisburg ein KfZ als juristische Person auf sein Gewerbe " Richard Sanne" zulassen. Nach welcher Rechtsgrundlage gilt in diesem Fall §19 (1) HGB nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290629/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Duisburg
Eingangsbestätigung - Amtsgericht Duisburg Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (au…
Von
Amtsgericht Duisburg
Betreff
Eingangsbestätigung - Amtsgericht Duisburg
Datum
20. Oktober 2023 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen