Anfrage bezüglich § 106 SGB IX

Guten Tag,
Ich bitte um sämtliche Arbeitshinweise, Empfehlungen, Richtlinien, Verfügungen etc.
mit Bezug zu den Leistungen nach § 106 SGB IX.

Besonders bitte ich um sämtliche Arbeitshinweise, Empfehlungen, Richtlinien, Verfügungen etc zu § 106 Abs. 3 Punkt 1 SGB IX (Hilfe bei Anträgen).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, Ich bitte um sämtliche Arb…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich § 106 SGB IX [#303494]
Datum
18. März 2024 17:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Ich bitte um sämtliche Arbeitshinweise, Empfehlungen, Richtlinien, Verfügungen etc. mit Bezug zu den Leistungen nach § 106 SGB IX. Besonders bitte ich um sämtliche Arbeitshinweise, Empfehlungen, Richtlinien, Verfügungen etc zu § 106 Abs. 3 Punkt 1 SGB IX (Hilfe bei Anträgen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 303494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303494/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0500 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nac…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. März 2024 - Anfrage bezüglich § 106 SGB IX [#303494]
Datum
21. März 2024 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0500 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung für die von Ihnen angesprochene Thematik liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Bitte wenden Sie sich für Ihr Anliegen an: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen