Anfrage bezüglich der Firma Gemalto N.V.

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, sich kurz Zeit für meine nachfolgenden Fragen zu nehmen:

a) Gab es eine Kommunikation zwischen Ihrer Institution und der Firma Gemalto N.V.?
b) Wenn ja, wann genau fand diese Kommunikation statt?
c) Zu welchem Anlass oder Ausschreibung gab es diese Kommunikation?
d) Können Sie mir sagen, ob die Gemalto N.V. Chips oder Anderes für ältere oder aktuelle Versionen von (hoheitlichen) Dokumenten wie den Reisepass oder den Personalausweis liefert oder herstellt?

Bitte senden Sie mir eine Empfangsbestätigung zu. Antworten senden Sie bitte per E-Mail an mich und nicht an meine Postanschrift in der Signatur dieser E-Mail.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es sind keine Informationen vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2016
  • Frist
    10. Juni 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte Sie bitten, sich kurz Zeit für meine nachfolgenden Fragen zu nehmen: a) Gab es eine Kommun…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich der Firma Gemalto N.V. [#16694]
Datum
8. Mai 2016 21:11
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, ich möchte Sie bitten, sich kurz Zeit für meine nachfolgenden Fragen zu nehmen: a) Gab es eine Kommunikation zwischen Ihrer Institution und der Firma Gemalto N.V.? b) Wenn ja, wann genau fand diese Kommunikation statt? c) Zu welchem Anlass oder Ausschreibung gab es diese Kommunikation? d) Können Sie mir sagen, ob die Gemalto N.V. Chips oder Anderes für ältere oder aktuelle Versionen von (hoheitlichen) Dokumenten wie den Reisepass oder den Personalausweis liefert oder herstellt? Bitte senden Sie mir eine Empfangsbestätigung zu. Antworten senden Sie bitte per E-Mail an mich und nicht an meine Postanschrift in der Signatur dieser E-Mail. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob meine Anfrage vom 8. Mai 2016 bei Ihnen erfolgreich e…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Firma Gemalto N.V. [#16694]
Datum
24. Mai 2016 09:36
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob meine Anfrage vom 8. Mai 2016 bei Ihnen erfolgreich einging. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich seit dem 8. Mai 2016 keine Empfangsbestätigung erhalten. Bitte den…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage bezüglich der Firma Gemalto N.V. [#16694]
Datum
26. Mai 2016 09:09
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich seit dem 8. Mai 2016 keine Empfangsbestätigung erhalten. Bitte denken Sie an eine zeitliche Bearbeitung meiner Anfrage nach dem IFG. Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung meiner Anfrage wird ab dem 10. Juni 2016 überschritten. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 8. Mai 2016, mit der Sie um die Beantwortung m…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Anfrage bezüglich der Firma Gemalto N.V. [#16694]
Datum
31. Mai 2016 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 8. Mai 2016, mit der Sie um die Beantwortung mehrerer Fragen baten. Konkret ersuchten Sie um Auskunft darüber, ob es eine Kommunikation zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma Gemalto N.V. gegeben habe und wenn ja, aus welchem Anlass und zu welcher Zeit diese Kommunikation stattgefunden habe (dazu unter 1.). Abgesehen davon baten Sie um Angaben dazu, ob die Firma Gemalto N.V. Chips oder andere Sicherheitsmerkmale für hoheitliche Dokumente, wie den Reisepass oder den Personalausweis, liefert oder herstellt oder geliefert oder hergestellt hat (dazu unter 2.). Ihr Auskunftsbegehren lege ich als Antrag auf Aktenauskunft gemäß § 1 Abs. 1 .S 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) aus. Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Unter einer amtlichen Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, zu verstehen. Zudem muss die Aufzeichnung einen konkreten Verfahrensbezug aufweisen, d.h. sie muss einem bestimmten Verwaltungsvorgang bei der betreffenden Behörde zugeordnet sein. Nach Maßgabe dessen machen Sie mit Ihrem Auskunftsbegehren einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen geltend. Auf Ihren Antrag erteile ich Ihnen folgenden Bescheid: 1. Dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern liegen keine Informationen über eine Kommunikation mit der Firma Gemalto N.V. vor. 2. Dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern liegen keine Informationen darüber vor, dass die Firma Gemalto N.V. Chips oder andere Sicherheitsmerkmale für hoheitliche Dokumente, wie den Reisepass oder den Personalausweis, liefert oder herstellt oder geliefert oder hergestellt hat. Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zu erheben. Die Anschrift lautet: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Referat Z 13, Brühler Straße 3, 53119 Bonn. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage. Sie haben mir sehr weiterge…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage bezüglich der Firma Gemalto N.V. [#16694]
Datum
31. Mai 2016 15:51
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Anfrage. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>