Anfrage bezüglich der Verwendung von IPv6

Wie groß ist der Anteil an Internetdiensten (Websites, Anwendungen, Apps, APIs etc.), die von oder im Auftrag des Bundes betrieben werden und derzeit nativ über IPv6 erreichbar sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie groß ist der …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bezüglich der Verwendung von IPv6 [#237035]
Datum
8. Januar 2022 12:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie groß ist der Anteil an Internetdiensten (Websites, Anwendungen, Apps, APIs etc.), die von oder im Auftrag des Bundes betrieben werden und derzeit nativ über IPv6 erreichbar sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 237035 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4-12017/1#1 - [geschwärzt], [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Januar 2…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220110, [geschwärzt], [geschwärzt], Anfrage bezüglich der Verwendung von IPv6
Datum
17. Februar 2022 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - [geschwärzt], [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Januar 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Aufgrund zahlreicher Anfragen war eine zeitnahe Beantwortung leider nicht möglich. Ich bitte hierfür um Verständnis. Ihr Schreiben mit dem Sie zum Thema IPv6 um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde ich gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: Derzeit werden die folgenden IPv6-Adressbereiche durch die LIR de.government in der BDBOS gemanagt: 2a02:1000::/23 und 2a05:d884::/30. Für den Bund ist der IPv6-Adressbereich 2a02:1100/24 beplant. Davon befindet sich der IPv6-Adressbereich von KONSENS (Koordinierte Neue Software Entwicklung der Steuerverwaltung) im Einsatz. So ist der Internetauftritt elster.de darüber erreichbar. Über weitere Internetdienste die von oder im Auftrag des Bundes derzeit über IPv6 erreichbar sind, liegen keine Kenntnisse vor. Ich hoffe, diese Informationen helfen weiter und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Bürgerkommunikation im Bundesministerium des Innern und für Heimat ---------------------------- [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] E-Mail: Buergerkommunikation@bmi.bund.de ( mailto:Buergerkommunikation@bmi.bund.de ) Internet: www.bmi.bund.de ( www.bmi.bund.de )www.g7germany.de ( www.g7germany.de ) **Zusammen gegen Corona **Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19, deren zweite Impfung etwa sechs Monate zurückliegt. Seit September wurden bestimmten Personengruppen bereits priorisiert Auffrischungsimpfungen angeboten. Alle Informationen zu diesen Impfungen finden Sie hier ( https://www.zusammengegencorona.de/ )[geschwärzt] ******Schützen Sie sich und andere!****** [geschwärzt], [geschwärzt] ( [geschwärzt] )[geschwärzt]