Anfrage Böblinger Straße 104

Seit längerem liegt die Böblinger Straße 104 und damit das Flurstück 5666/6, aber auch 5666, 5175/2 und 5666/1 brach.
Medienberichten zufolge plant die Unternehmensgruppe ALDI SÜD dort eine neue Filiale und darüber Wohnungen zu bauen.
Darum bitte ich um konkrete Bebauungspläne für die oben genannten Flurstücke und eine Aufklärung darüber, welche Flurstücke überhaupt von der Bebauung betroffen sind.
Auch bitte ich Sie, soweit möglich, um einen konkreten Termin des Baustarts, sowie der geplanten Fertigstellung.
Zusätzlich würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob für das Vorhaben Eingriffe in die aktuelle Gehweg- und vor allem Parkplatzgestaltung getätigt werden.
Sollten gegebene Daten Ihrem Amt nicht vorliegen, bitte ich um Aufklärung über die Eigentumsverhältnisse der oben genannten Flurstücke (einzeln). In gegebenem Fall stellt sich mir noch die Frage, wie lange die Stadt Stuttgart das Brachliegen der Fläche zum Zwecke der Immobilienspekulation tolerieren wird, oder ob für die „Nichtnutzung“ dringende Gründe vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit längerem liegt die Böblinger …
An Baurechtsamt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Böblinger Straße 104 [#296286]
Datum
4. Januar 2024 19:24
An
Baurechtsamt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit längerem liegt die Böblinger Straße 104 und damit das Flurstück 5666/6, aber auch 5666, 5175/2 und 5666/1 brach. Medienberichten zufolge plant die Unternehmensgruppe ALDI SÜD dort eine neue Filiale und darüber Wohnungen zu bauen. Darum bitte ich um konkrete Bebauungspläne für die oben genannten Flurstücke und eine Aufklärung darüber, welche Flurstücke überhaupt von der Bebauung betroffen sind. Auch bitte ich Sie, soweit möglich, um einen konkreten Termin des Baustarts, sowie der geplanten Fertigstellung. Zusätzlich würde ich gerne in Erfahrung bringen, ob für das Vorhaben Eingriffe in die aktuelle Gehweg- und vor allem Parkplatzgestaltung getätigt werden. Sollten gegebene Daten Ihrem Amt nicht vorliegen, bitte ich um Aufklärung über die Eigentumsverhältnisse der oben genannten Flurstücke (einzeln). In gegebenem Fall stellt sich mir noch die Frage, wie lange die Stadt Stuttgart das Brachliegen der Fläche zum Zwecke der Immobilienspekulation tolerieren wird, oder ob für die „Nichtnutzung“ dringende Gründe vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296286/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Baurechtsamt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> die Flurstücke 5666/6, 5666, 5666/1 sowie 5175/2 in Stuttgart liegen im …
Von
Baurechtsamt Stuttgart
Betreff
Antwort: Anfrage Böblinger Straße 104 [#296286]
Datum
5. Januar 2024 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> die Flurstücke 5666/6, 5666, 5666/1 sowie 5175/2 in Stuttgart liegen im Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplans aus dem Jahr 2018. Über unsere Homepage können Sie kostenfrei Einsicht in den Bebauungsplan für die genannten Grundstücke nehmen. Der für Sie relevante Bebauungsplan ist 2018_007. https://maps.stuttgart.de/bebauungsplaene/ Sie können aber auch einen gebührenpflichtigen Auszug aus dem Bebauungsplan über unseren Online-Shop bestellen. https://service.stuttgart.de/lhs-services/bs-bauen/ Beachten Sie hierbei bitte die Hinweise im Online-Shop. Für eine Akteneinsicht in die Bauakte wird stets die Vollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers benötigt; daher kann ohne diese keine Auskunft erteilt werden. Ebenso werden ohne Vollmacht keine Auskünfte zu Sachstandsanfragen von Bauantragsverfahren erteilt. Wenn Sie eine Vollmacht des Eigentümers haben, können Sie einen Akteneinsichtstermin vereinbaren: Rufnummer 0711/216 60093 (Mo - Fr, 9 -12 Uhr). Beim Bürger Service Bauen können Sie gebührenpflichtig Kopien an einem Münzgerät (0,20 € schwarz-weiß Kopien und für 1 € Farbkopien) von Bauakten erstellen. Die Gebühr für die Akteneinsicht beträgt 13,30 €. Beachten Sie bitte, dass die Terminvergabe nur telefonisch unter der o.a. Rufnummer erfolgen kann. Für eine Auskunft zu den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke wenden Sie sich bitte an die Grundbucheinsichtsstelle des Stadtmessungsamts: https://www.stuttgart.de/leben/bauen/rund-ums-grundstueck/grundbucheinsicht.php Bitte beachten Sie auch nachfolgende Informationen! Mit freundlichen Grüßen