Anfrage bzgl Abregelung von Windenergieanlagen/Windkraftanlagen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Liebes Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
da habe ich doch gestern einen Zeitungsartikel bzgl. Windkraftanlagen von einem Betreiber gelesen und nun doch ein paar Fragen:

1) Weshalb werden denn die Windkraftbetreiber "an die Börse gezwungen"?

2) Weshalb werden die Windenergieanlagen (WEA) abgeregelt, obwohl sie mehr produzieren könnten? (Zitat: "Unser Park könnte pro Stunde rund 8000 KWh produzieren. Er ist aber abgeregelt. Abgeregelt, weil an der Börse wieder spekuliert wird.") Die Betreiber scheint das wenig zu stören, denn die "... bekommen nämlich den abgeregelten „Strom“ voll vergütet."

3) Ist es korrekt, dass die Windkraftbetreiber (Stand Samstag, 17. September 2022) 46 Cent/kWh erhalten (ob erzeugt, oder nicht), weil die Preise an der (aufgezwungenen) Börse so hoch sind?

4) Heißt es in dem Artikel: "Hunderttausende Kilowattstunden sind so schon bei uns nicht produziert worden. Weil die Politik das gar nicht auf dem Schirm hat." - Ist das so korrekt, dass diese Vorgehensweise bei euch nicht bekannt ist?

Sorgt doch bitte dafür, dass die vorhandenen Ressourcen auch genutzt werden. 😕

Hier noch der Link zum Zeitungsartikel:
https://bit.ly/OZWIND

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Liebes Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, da habe ich doch gestern ei…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl Abregelung von Windenergieanlagen/Windkraftanlagen [#259849]
Datum
29. September 2022 08:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Liebes Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, da habe ich doch gestern einen Zeitungsartikel bzgl. Windkraftanlagen von einem Betreiber gelesen und nun doch ein paar Fragen: 1) Weshalb werden denn die Windkraftbetreiber "an die Börse gezwungen"? 2) Weshalb werden die Windenergieanlagen (WEA) abgeregelt, obwohl sie mehr produzieren könnten? (Zitat: "Unser Park könnte pro Stunde rund 8000 KWh produzieren. Er ist aber abgeregelt. Abgeregelt, weil an der Börse wieder spekuliert wird.") Die Betreiber scheint das wenig zu stören, denn die "... bekommen nämlich den abgeregelten „Strom“ voll vergütet." 3) Ist es korrekt, dass die Windkraftbetreiber (Stand Samstag, 17. September 2022) 46 Cent/kWh erhalten (ob erzeugt, oder nicht), weil die Preise an der (aufgezwungenen) Börse so hoch sind? 4) Heißt es in dem Artikel: "Hunderttausende Kilowattstunden sind so schon bei uns nicht produziert worden. Weil die Politik das gar nicht auf dem Schirm hat." - Ist das so korrekt, dass diese Vorgehensweise bei euch nicht bekannt ist? Sorgt doch bitte dafür, dass die vorhandenen Ressourcen auch genutzt werden. 😕 Hier noch der Link zum Zeitungsartikel: https://bit.ly/OZWIND Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259849/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir begrüßen Ihre Initiative zur aktiven…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Anfrage bzgl Abregelung von Windenergieanlagen/Windkraftanlagen [#259849]
Datum
30. September 2022 20:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir begrüßen Ihre Initiative zur aktiven Teilnahme an der aktuellen politischen Diskussion zur Versorgungssicherheit und den Energiepreisen, sowie zum erforderlichen Umbau der Energiemärkte! Die Gründe für den Stillstand einer Windenergieanlage sind vielfältig und reichen von Wartungsarbeiten über das bevorstehende Re-Powering bis hin zu temporären Netzüberlastungen. Zu den genauen Gründen müssen wir Sie an die jeweiligen Windenergieanlagen- und den Netzbetreiber verweisen. Es besteht hier aktuell keine Meldepflicht gegenüber den Behörden zu einzelnen Anlagen. Wir stimmen Ihnen jedoch vollkommen zu, dass dies nicht in derartigem Umfang hinnehmbar ist! „Nutzen statt Abregeln“ (bspw. 70, 60 oder 50% Drosselung oder komplette Einspeiseverbote) ist eines unserer wesentlichen Ziele. Um dies zu erreichen, erarbeiten wir aktuell ein breiteres Maßnahmenpaket. Die erneuerbaren Energien brauchen nach 20 Jahren endlich absoluten Vorrang im Stromnetz! Erste Maßnahmen haben wir bereits mit dem sog. Sommerpaket umgesetzt (Stichwort: Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur). Wie Sie der medialen Berichterstattung sicherlich bereits entnommen haben, führen wir gerade Gespräche mit allen Beteiligten hinsichtlich des aktuellen Handelssystems an den Energiebörsen (bspw. sog. Merit-Order System oder auch Preiskopplungen). Hier bedarf es aus unserer Sicht einer grundlegenden Reform, die allerdings auf europäischer Ebene umgesetzt werden muss. Gerne nehmen wir daher Ihre durchaus berechtigte Kritik und vor allem Ihre Anregungen bzw. die uns bereits bekannte Kritik auf der von Ihnen zitierten Internetseite in die politische Diskussion auf. Sie dürfen sich sicher sein, dass Ihre Argumente nicht unbeachtet geblieben sind! Wir werden diese in unsere Gespräche hinsichtlich einer Weiterentwicklung des aktuellen Rechts- und Förderrahmens einfließen lassen. Über alle Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Internetseite www.bmwk.de<http://www.bmwk.de> auf dem Laufenden. Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen