Anfrage bzgl Abregelung von Windenergieanlagen/Windkraftanlagen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Liebes Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz,
da habe ich doch gestern einen Zeitungsartikel bzgl. Windkraftanlagen von einem Betreiber gelesen und nun doch ein paar Fragen:
1) Weshalb werden denn die Windkraftbetreiber "an die Börse gezwungen"?
2) Weshalb werden die Windenergieanlagen (WEA) abgeregelt, obwohl sie mehr produzieren könnten? (Zitat: "Unser Park könnte pro Stunde rund 8000 KWh produzieren. Er ist aber abgeregelt. Abgeregelt, weil an der Börse wieder spekuliert wird.") Die Betreiber scheint das wenig zu stören, denn die "... bekommen nämlich den abgeregelten „Strom“ voll vergütet."
3) Ist es korrekt, dass die Windkraftbetreiber (Stand Samstag, 17. September 2022) 46 Cent/kWh erhalten (ob erzeugt, oder nicht), weil die Preise an der (aufgezwungenen) Börse so hoch sind?
4) Heißt es in dem Artikel: "Hunderttausende Kilowattstunden sind so schon bei uns nicht produziert worden. Weil die Politik das gar nicht auf dem Schirm hat." - Ist das so korrekt, dass diese Vorgehensweise bei euch nicht bekannt ist?
Sorgt doch bitte dafür, dass die vorhandenen Ressourcen auch genutzt werden. 😕
Hier noch der Link zum Zeitungsartikel:
https://bit.ly/OZWIND
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum29. September 2022
-
3. Dezember 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!