Anfrage bzgl. Explosivmitteldefinition

Eine Liste von Materialien, die nach dem neuen PAG-E als Explosivmittel eingestuft sind.

Insbesondere interessiert mich, ob die Definition der "Explosivmittel" die polizeiliche Nutzung von Tret- und Wasserminen, Gefechtsköpfen (auf Raketen, Torpedos und Marschflugkörpern) und Atombomben erlaubt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    10. Juni 2018
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Leo Wattenberg
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste von…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
Leo Wattenberg
Betreff
Anfrage bzgl. Explosivmitteldefinition [#29675]
Datum
11. Mai 2018 09:29
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste von Materialien, die nach dem neuen PAG-E als Explosivmittel eingestuft sind. Insbesondere interessiert mich, ob die Definition der "Explosivmittel" die polizeiliche Nutzung von Tret- und Wasserminen, Gefechtsköpfen (auf Raketen, Torpedos und Marschflugkörpern) und Atombomben erlaubt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leo Wattenberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Leo Wattenberg

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr geehrter Herr Wattenberg, vielen Dank für Ihre Anfrage, die bei uns eingegangen ist. Bitte wenden Sie sich …
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
WG: wie gewünscht - WG: Anfrage bzgl. Explosivmitteldefinition [#29675]
Datum
18. Mai 2018 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wattenberg, vielen Dank für Ihre Anfrage, die bei uns eingegangen ist. Bitte wenden Sie sich an das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration, das für das Bayerische PAG zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen