Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste

Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen.

Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt?

Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden?

Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes?

Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206895]
Datum
19. Dezember 2020 11:52
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Es werden aktuell von einigen wenigen Ärzten aus ideologischen Gründen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie falsche Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt, die von der Maskenpflicht befreien sollen. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Welche berufs- , zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206895/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern für die Hamburger Sozialbehörde be…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Anfrage bzgl. falscher Maskenatteste [#206895]
Datum
25. Januar 2021 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern für die Hamburger Sozialbehörde beantworten möchte. Gibt es Zahlen, die aussagen, wie viele solcher Ärzte es gibt? Gibt es Zahlen dazu, wie viele solcher falscher Masken Atteste seit Beginn der Pandemie bzw. seit Beginn der Schutzmaßnahmen ausgestellt wurden? Die Informationspflicht bezieht sich gem. § 1 Abs. 1 Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG) lediglich auf vorhandene Informationen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat mitgeteilt, dass sie dazu über keine Zahlen bzw. Daten verfügt. Weitere Informationen liegen der Sozialbehörde nicht vor und können daher nicht mitgeteilt werden. Die Fragen zu Zahlen werden von der Ärztekammer Hamburg beantwortet, die vom Petenten die gleiche Anfrage ebenfalls erhalten hat. Welche berufs-, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Erstellung eines falschen Attestes? Gemäß § 287 Strafgesetzbuch werden Ärztinnen und Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseren Wissens ausstellen, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gegebenenfalls können zivilrechtlich Schadensersatzansprüche z.B. des Krankenversicherers entstehen. Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Berufsausübung? Berufsrechtliche Verstöße prüft und ahndet die Ärztekammer Hamburg in eigener Zuständigkeit. In Betracht kommen insoweit ggf. die Erteilung einer Rüge – die zusätzlich mit einer Geldauflage verbunden werden kann - und unter Umständen die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens vor dem Hamburgischen Kammergericht für Heilberufe. Ob aus einer Verurteilung berufsrechtliche oder approbationsrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind, ist i.Ü. grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung und hängt von den individuellen Umständen ab. Verwirklichte Straftatbestände werden zunächst grundsätzlich durch strafgerichtliche Sanktionen geahndet. Nur soweit ein sog. berufsrechtlicher Überhang besteht, der wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin eine tatübergreifende zusätzlich berufsbezogene Beurteilung erforderlich macht, kann eine berufs- oder approbationsrechtliche Maßnahme in Betracht kommen. Viele Grüße