Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer

Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind derzeit beim Zoll erfasst?
Wie viel Steuern nimmt der Zoll jährlich durch Haus- und Hobbybrauer ein?
Wie viele Arbeitsstunden und Kosten stehen den Einnahmen durch Haus- und Hobbybrauer jährlich gegnüber?

Ergebnis der Anfrage

... das Ergebnis ist katastrophaler als vermutet: 10.177 Hobbybrauern im Jahr 2022 stehen Einnahmen von 10.977,54 € im Jahr 2021 entgegen. Selbstverständlich werden die anfallenden Kosten beim Zoll nicht erfasst - dafür hat man anscheinend kein Personal übrig. Dafür hat man in jedem Hauptzollamt mindestens eine Person, welche mit den Hobbybrauern beschäftigt ist. Ich kann nur schätzen, wie hoch die Personalkosten hierfür bei 41 Hauptzollämtern in Deutschland sind. Die Kosten und der Aufwand dürften aber in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen.

Deutschland ist das letzte europäische Land, welches von privaten Hobbybrauern noch Geld dafür verlangt...

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer [#268247]
Datum
20. Januar 2023 18:00
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Haus- und Hobbybrauer sind derzeit beim Zoll erfasst? Wie viel Steuern nimmt der Zoll jährlich durch Haus- und Hobbybrauer ein? Wie viele Arbeitsstunden und Kosten stehen den Einnahmen durch Haus- und Hobbybrauer jährlich gegnüber?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 268247 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300018949) Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 20. Januar 202…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer
Datum
23. Januar 2023 08:56
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300018949) Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage vom 20. Januar 2023 bezüglich erfasster Daten von Haus- und Hobbybrauer ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300025654) Sehr [geschwärzt], für die Beantwortung Ihres IFG-…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer
Datum
30. Januar 2023 09:29
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300025654) Sehr [geschwärzt], für die Beantwortung Ihres IFG-Antrag bitte ich Sie mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, da es sich bei der Beantwortung eines solchen Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Sollte ich von Ihnen bis zum 13. Februar 2023 nichts hören, gehe ich davon aus, dass Sie keine weitere Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen wünschen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor d…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer [#268247]
Datum
30. Januar 2023 15:46
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Ich weise darauf hin, dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakte bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, dass die Prognose ergibt, dass entweder der Antrag ganz oder teilweise abzulehnen ist oder aber Gebühren zu erheben sind. Nur in einem dieser Fälle ist eine Behörde zwecks weiterer Bearbeitung des Antrags zur Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit ggf. berechtigt; dann nämlich setzt die Bekanntgabe des (teilweise den Antragsteller beschwerenden) Verwaltungsakts Rechtsbehelfsfristen in Gang und die Behörde ist verpflichtet, den Zeitpunkt der Bekanntgabe - im Zweifelsfall gerichtsfest - nachzuweisen. Da dieser Nachweis bei einer Übermittlung an die Plattform „fragdenstaat.de“ nicht in vergleichbarer Weise wie bei einer Versendung per Post möglich sein könnte, darf in diesen Fällen eine postalische Erreichbarkeit gefordert werden. Dies setzt jedoch zunächst die inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand des Antrags voraus, so dass eine Einschätzung getroffen werden kann, ob ein belastender Verwaltungsakt zu erlassen sein wird. Diese Prognose muss für den Antragsteller auch die tragenden Gründe erkennen lassen. Nur in solchen Fällen kommt somit die Anforderung weiterer personenbezogener Daten in Betracht. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie daher auf/bitte ich Sie darum, entweder meinen Antrag nun entsprechend zu bearbeiten/meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268247/
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300027222) Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund d…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer [#268247]
Datum
31. Januar 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300027222) Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund dessen, dass es sich bei der Verbescheidung Ihres Antrags um eine Teilablehnung, aufgrund fehlender Information, handelt, bitte ich um die Übermittlung Ihrer Postanschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ihre Antwort enthält keine Erklärung und/oder keine nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Anforderung …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer [#268247]
Datum
31. Januar 2023 15:24
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Ihre Antwort enthält keine Erklärung und/oder keine nachvollziehbaren Gründe, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie daher auf/bitte ich Sie darum, entweder meinen Antrag nun entsprechend zu bearbeiten/meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber die Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268247/
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300028818) Sehr << Antragsteller:in >> nach inhal…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer
Datum
1. Februar 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300028818) Sehr << Antragsteller:in >> nach inhaltlicher Befassung mit Ihrem Anliegen habe ich festgestellt, dass eine Beantwortung Ihrer drei Fragen aufgrund von z.T. nicht vorhandenen Daten nicht in Gänze möglich ist. Aufgrund dessen handelt es sich bei diesem Bescheid um eine Teilablehnung. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsmittelfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb entweder in Schriftform an Ihre Postadresse erfolgen oder an eine persönliche E-Mail-Adresse, die eine Zuordnung an Sie als Einzelperson erlaubt. Ich bitte Sie mir vor diesem Hintergrund Ihre Postanschrift oder Ihre persönliche E-Mailadresse zu mitzuteilen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die private E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << An…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage bzgl. Haus- und Hobbybrauer [#268247]
Datum
1. Februar 2023 12:29
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die private E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268247/
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage Haus- und Hobbybrauer Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (2…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage Haus- und Hobbybrauer
Datum
6. Februar 2023 09:24
Status
Generalzolldirektion O 1004-2023.00009-DI.B.16 (202300025483) Sehr [geschwärzt], anliegenden Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage Haus- und Hobbybrauer [#268247] Guten Tag << Antragsteller:in…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Anfrage Haus- und Hobbybrauer [#268247]
Datum
6. Februar 2023 13:18
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> veieln Dank für Ihre Geduld und die zügige Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268247/