Anfrage bzgl. Kosten und Werbemitteln zur Veranstaltungsreihe "COFFEE WITH A COP"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.05.2018 startete im Hauptbahnhof Berlin die neue Veranstaltungsreihe
"COFFEE WITH A COP" zur Nachwuchsgewinnung der Bundespolizei.
Eine weitere Aktion fand am 05.06.2018 im Hauptbahnhof München statt.

Bezüglich jener Veranstaltungsreihe bitte ich Sie um die Zusendung:

1.) - einer Aufstellung, in welcher sämtliche Werbemittel inkl. ihrer Kosten aufgeführt sind. Ebenfalls sollten die Anfangsbestände und aktuellen Bestände ersichtlich sein.
- Unter Werbemitteln meine ich nicht nur Give-Aways (z.B. Kaffeebecher etc.) sondern auch Werbemittel zu Präsentationszwecken (Messestände, Roll-Ups, Displays etc.) sowie Prospekte und Werbeflyer. -

2.) - interner Strategiepapiere zur beabsichtigten Außenwirkung.

3.) - interner Dokumente über die Planung weiterer Termine bzw. Standorte.

Des Weiteren habe ich folgende Fragen:

1.) Wie lautet der Name/die Namen der beauftragten Werbeagentur/en?

2.) Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten wurden im Rahmen der bisherigen Termine eingesetzt und wie hoch sind demnach die Personalkosten für diese Einsatzstunden?

3.) Wurden/Werden die Werbemittel zwischen den jeweiligen Standorten transportiert oder wurde/wird jeder Standort separat ausgestattet?

4.) Wurden die Kaffeemaschinen gekauft oder zeitlich gemietet?

5.) Welcher Kaffeehersteller wurde ausgewählt und durfte jener Hersteller indirekt werben?

6.) Wie viel Kaffee in Litern wurde je Standort ausgeschenkt?
____________________________________________________________________________________________________

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.05.2018 startete im Hauptbahnh…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. Kosten und Werbemitteln zur Veranstaltungsreihe "COFFEE WITH A COP" [#32139]
Datum
21. Juli 2018 16:45
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.05.2018 startete im Hauptbahnhof Berlin die neue Veranstaltungsreihe "COFFEE WITH A COP" zur Nachwuchsgewinnung der Bundespolizei. Eine weitere Aktion fand am 05.06.2018 im Hauptbahnhof München statt. Bezüglich jener Veranstaltungsreihe bitte ich Sie um die Zusendung: 1.) - einer Aufstellung, in welcher sämtliche Werbemittel inkl. ihrer Kosten aufgeführt sind. Ebenfalls sollten die Anfangsbestände und aktuellen Bestände ersichtlich sein. - Unter Werbemitteln meine ich nicht nur Give-Aways (z.B. Kaffeebecher etc.) sondern auch Werbemittel zu Präsentationszwecken (Messestände, Roll-Ups, Displays etc.) sowie Prospekte und Werbeflyer. - 2.) - interner Strategiepapiere zur beabsichtigten Außenwirkung. 3.) - interner Dokumente über die Planung weiterer Termine bzw. Standorte. Des Weiteren habe ich folgende Fragen: 1.) Wie lautet der Name/die Namen der beauftragten Werbeagentur/en? 2.) Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten wurden im Rahmen der bisherigen Termine eingesetzt und wie hoch sind demnach die Personalkosten für diese Einsatzstunden? 3.) Wurden/Werden die Werbemittel zwischen den jeweiligen Standorten transportiert oder wurde/wird jeder Standort separat ausgestattet? 4.) Wurden die Kaffeemaschinen gekauft oder zeitlich gemietet? 5.) Welcher Kaffeehersteller wurde ausgewählt und durfte jener Hersteller indirekt werben? 6.) Wie viel Kaffee in Litern wurde je Standort ausgeschenkt? ____________________________________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag vom 21.07.2018 71 - 10 00 11 - 0003 - 18-15 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Ein…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag vom 21.07.2018
Datum
24. Juli 2018 08:53
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 18-15 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 21.07.2018 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
WG: IFG-Antrag vom 21.07.2018 71 - 10 00 11 - 0003 - 18-15 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag befindet sich …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: IFG-Antrag vom 21.07.2018
Datum
20. August 2018 11:40
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 18-15 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung. Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,1 MB