Anfrage bzgl. möglicher Rechtsüberschreitung

Anfrage an: Stadt Bad Dürrenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 25.01.2024 bei Ihrer Behörde einen Personalausweis beantragt. Nach mehrmaligen Fragen wurde mir nach über 2 Monaten eine Teilauskunft zum Bearbeitungsstatus mitgeteilt. Eine Unterbreitung eines Termins zur Abholung steht Ihrerseits ebenfalls noch aus. Ihrer Behörde obliegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Ausstellung solcher Dokumente. Der Entzug oder Einbehalt dieser Dokumente obliegt meines Erachtens der Zuständigkeit einer exekutiven Behörde. Daher möchte ich von Ihnen wissen:

laut --> welcher gesetzlichen Regelung <-- Sie die Ausstellung des beantragten Dokuments verweigern bzw. verzögern.

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen un…
An Stadt Bad Dürrenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. möglicher Rechtsüberschreitung [#306759]
Datum
19. April 2024 11:40
An
Stadt Bad Dürrenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 25.01.2024 bei Ihrer Behörde einen Personalausweis beantragt. Nach mehrmaligen Fragen wurde mir nach über 2 Monaten eine Teilauskunft zum Bearbeitungsstatus mitgeteilt. Eine Unterbreitung eines Termins zur Abholung steht Ihrerseits ebenfalls noch aus. Ihrer Behörde obliegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Ausstellung solcher Dokumente. Der Entzug oder Einbehalt dieser Dokumente obliegt meines Erachtens der Zuständigkeit einer exekutiven Behörde. Daher möchte ich von Ihnen wissen: laut --> welcher gesetzlichen Regelung <-- Sie die Ausstellung des beantragten Dokuments verweigern bzw. verzögern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306759/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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