Anfrage bzgl. möglicher Rechtsüberschreitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 25.01.2024 bei Ihrer Behörde einen Personalausweis beantragt. Nach mehrmaligen Fragen wurde mir nach über 2 Monaten eine Teilauskunft zum Bearbeitungsstatus mitgeteilt. Eine Unterbreitung eines Termins zur Abholung steht Ihrerseits ebenfalls noch aus. Ihrer Behörde obliegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Ausstellung solcher Dokumente. Der Entzug oder Einbehalt dieser Dokumente obliegt meines Erachtens der Zuständigkeit einer exekutiven Behörde. Daher möchte ich von Ihnen wissen:
laut --> welcher gesetzlichen Regelung <-- Sie die Ausstellung des beantragten Dokuments verweigern bzw. verzögern.
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Datum19. April 2024
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22. Mai 2024
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