Anfrage bzgl. Motivationszulage

1. Eine Information, ob offene Maßregelvollzugseinrichtungen in NRW, eine Motivationszulage für die Arbeitstherapie leisten müssen und in welchen Fällen nicht.
2. Gibt es für offene Maßregelvollzugseinrichtungen (§64 StGB) abweichende Gesetze oder Zusatz- und/ oder Nebenvorschrifte, beispielsweise mit dem Minsterium für Gesundheit/ Justiz. ?
3. unter welchen Voraussetzungen/ gilt eine solche Einrichtung als „Selbstversorgend“, muss in diesem Fall keine Motivationszulage geleistet werden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage bzgl. Motivationszulage [#288848]
Datum
21. September 2023 19:53
An
Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Information, ob offene Maßregelvollzugseinrichtungen in NRW, eine Motivationszulage für die Arbeitstherapie leisten müssen und in welchen Fällen nicht. 2. Gibt es für offene Maßregelvollzugseinrichtungen (§64 StGB) abweichende Gesetze oder Zusatz- und/ oder Nebenvorschrifte, beispielsweise mit dem Minsterium für Gesundheit/ Justiz. ? 3. unter welchen Voraussetzungen/ gilt eine solche Einrichtung als „Selbstversorgend“, muss in diesem Fall keine Motivationszulage geleistet werden ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 288848 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bzgl. Motivationszulage“ vom 21.09.2023 (#288848) wurde vo…
An Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bzgl. Motivationszulage [#288848]
Datum
24. Oktober 2023 07:59
An
Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage bzgl. Motivationszulage“ vom 21.09.2023 (#288848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Anfrage zur Motivationszulage 288848 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen die An…
Von
Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Betreff
Anfrage zur Motivationszulage 288848
Datum
30. Oktober 2023 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
967 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren IFG-Antrag vom 22.9.2023. Mit freundlichen Grüßen