Anfrage der kurdischen Gemeinde vom 02.11.2022 an den DIHK
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 02.11.2022 hat die kurdische Gemeinde Deutschland e.V. eine schriftliche Anfrage an den DIHK gerichtet, die sich auf die 10-seitige Stellungnahme des Geschäftsführers der AHK VAE gegenüber dem Personalleiter des DIHK bezieht. Da das BMWK auf der Empfängerliste vermerkt war, sollte Ihnen dieses Schreiben vorliegen. In dem Schreiben wird ausführlich auf meine kurdische Ethnie Bezug genommen, obwohl ich in Deutschland sozialisiert wurde, zudem werden bestimmte Unzulänglichkeiten und negative Charakterzüge teilweise mit meiner Ethnie in Verbindung gebracht.
Haben der DIHK oder das BMWK schriftlich auf diese Anfrage geantwortet? Wie stehen Sie zu der Auffassung von Experten, die die Äußerungen als rassifizierend, kulturalisierend und stereotypisierend bewertet haben? Lassen sich die Aussagen, laut Ihrer Auffassung, mit dem Antidiskriminierungsgesetz, den internen Richtlinien des DIHK und des BMWK und der deutsche Verfassung vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum3. November 2023
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5. Dezember 2023
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