Sehr geehrter Herr Jordan,
Sie haben mit Nachricht vom 11. März 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30540) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Die Statistiken bezüglich Absolventen/Abbrechern an allgemein bilden Schulen in Deutschland der 16 Bundesländer der vergangenen 10 Jahre(ab 2020/21 rückwirkend), sowie die Ergebnisse(Noten und Punktzahlen) von Schulabschlüssen, Ländervergleichstests und PISA-Tests. Nach Möglichkeit bitte in gängigen Excel-Formaten.
Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit:
Zu den angefragten Daten der Absolventinnen und Absolventen sowie die der Abgängerinnen und Abgänger können wir Ihnen die angehängte Zeitreihe zur Verfügung stellen.
Abgehende der allgemeinbildenden Schulen sind Schüler/innen des Berichtsschuljahres, die die Schulart ohne Hauptschulabschluss verlassen haben und nicht auf eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt sind.
Die weiteren angefragten Daten (Abbrecherinnen und Abbrecher an allgemeinbilden Schulen in Deutschland der 16 Bundesländer der vergangenen 10 Jahre (ab 2020/21 rückwirkend), sowie die Ergebnisse (Noten und Punktzahlen) von Schulabschlüssen, Ländervergleichstests und PISA-Tests) liegen dem Statistischen Bundesamt leider nicht vor und können von uns auch nicht durch Mehraufwand generiert werden.
Ergänzend hierzu können wir für weitere Informationen lediglich noch auf Ergebnisse der PISA-Studien der OECD verweisen:
Im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hat das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) an der TU München nach 2012, 2015 und 2018 auch das nationale Projektmanagement für PISA 2022 in Deutschland übernommen. Siehe hierzu:
http://zib.education/pisa.html
https://www.pisa.tum.de/pisa/home/
Weitergehende Informationen zu PISA bietet auch der Deutsche Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/program...
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht vollständig übermitteln zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen