Anfrage der Statistiken der Schulabsolventen und Schulabbrecher sowie Ergebnisse von Schulabschlussergebnissen und Vergleichstests

Die Statistiken bezüglich Absolventen/ Abbrechern an allgemein bilden Schulen in Deutschland der 16 Bundesländer der vergangenen 10 Jahre(ab 2020/21 rückwirkend), sowie die Ergebnisse(Noten und Punktzahlen) von Schulabschlüssen, Ländervergleichstests und PISA-Tests. Nach Möglichkeit bitte in gängigen Excel-Formaten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2022
  • Frist
    13. April 2022
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Daniel Jordan
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistiken b…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Daniel Jordan
Betreff
Anfrage der Statistiken der Schulabsolventen und Schulabbrecher sowie Ergebnisse von Schulabschlussergebnissen und Vergleichstests [#243034]
Datum
11. März 2022 11:35
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistiken bezüglich Absolventen/ Abbrechern an allgemein bilden Schulen in Deutschland der 16 Bundesländer der vergangenen 10 Jahre(ab 2020/21 rückwirkend), sowie die Ergebnisse(Noten und Punktzahlen) von Schulabschlüssen, Ländervergleichstests und PISA-Tests. Nach Möglichkeit bitte in gängigen Excel-Formaten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Jordan Anfragenr: 243034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243034/
Mit freundlichen Grüßen Daniel Jordan
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Statistiken der Schulabsolventen und Schulabbrecher (Az.: A34/1010001001-IF30540) Sehr geehrt…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Statistiken der Schulabsolventen und Schulabbrecher (Az.: A34/1010001001-IF30540)
Datum
11. März 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jordan, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11. März 2022. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30540 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Statistiken der Schulabsolventen und Schulabbrecher sowie Ergebnisse von Schulabschlussergebnissen u…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Statistiken der Schulabsolventen und Schulabbrecher sowie Ergebnisse von Schulabschlussergebnissen und Vergleichstests (Az.: A34/1010001001-IF30540)
Datum
7. April 2022 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
A13_Absolventen_Abgaenger_einschl_Ausl_ZR20.xlsx
1,5 MB
Sehr geehrter Herr Jordan, Sie haben mit Nachricht vom 11. März 2022 (unser Az.: A34/1010001001-IF30540) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Statistiken bezüglich Absolventen/Abbrechern an allgemein bilden Schulen in Deutschland der 16 Bundesländer der vergangenen 10 Jahre(ab 2020/21 rückwirkend), sowie die Ergebnisse(Noten und Punktzahlen) von Schulabschlüssen, Ländervergleichstests und PISA-Tests. Nach Möglichkeit bitte in gängigen Excel-Formaten. Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache in unserem Hause das Folgende mit: Zu den angefragten Daten der Absolventinnen und Absolventen sowie die der Abgängerinnen und Abgänger können wir Ihnen die angehängte Zeitreihe zur Verfügung stellen. Abgehende der allgemeinbildenden Schulen sind Schüler/innen des Berichtsschuljahres, die die Schulart ohne Hauptschulabschluss verlassen haben und nicht auf eine andere allgemeinbildende Schulart gewechselt sind. Die weiteren angefragten Daten (Abbrecherinnen und Abbrecher an allgemeinbilden Schulen in Deutschland der 16 Bundesländer der vergangenen 10 Jahre (ab 2020/21 rückwirkend), sowie die Ergebnisse (Noten und Punktzahlen) von Schulabschlüssen, Ländervergleichstests und PISA-Tests) liegen dem Statistischen Bundesamt leider nicht vor und können von uns auch nicht durch Mehraufwand generiert werden. Ergänzend hierzu können wir für weitere Informationen lediglich noch auf Ergebnisse der PISA-Studien der OECD verweisen: Im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hat das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) an der TU München nach 2012, 2015 und 2018 auch das nationale Projektmanagement für PISA 2022 in Deutschland übernommen. Siehe hierzu: http://zib.education/pisa.html https://www.pisa.tum.de/pisa/home/ Weitergehende Informationen zu PISA bietet auch der Deutsche Bildungsserver: https://www.bildungsserver.de/program... Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht vollständig übermitteln zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen