Anfrage Ermittlungsstand zu Omaima Abdi (IS)

Informationen zum Stand der Ermittlungen zu Omaima Abdi,
diese war verheiratet mit 2 mutmaßlichen ISIS Kämpfern in Syrien,
darunter Denis Cuspert.
Im September 2019 wurde durch Recherchen einer Journalistin bekannt, daß Frau Omaima Abdi völlig unbehelligt in Hamburg lebt und es bis dato nicht einmal Ermittlungen gegen sie gab.
Nachdem wir Bürger aus den Medien erfuhren, daß Frau Abdi mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht wurde, gab es keine Informationen mehr zu diesem ungeheuerlichen Fall.
Wie weit sind die Ermittlungen des GBA nun nach 6 Monaten? Gibt es eine Anklage?
Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nicht, aus welchen Gründen?
Diese Information liegt wohl im öffentlichen Interesse und ist eigentlich lange überfällig,
aber trotzdem vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichem Gruß

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zum S…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Ermittlungsstand zu Omaima Abdi (IS) [#181994]
Datum
5. März 2020 21:30
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Stand der Ermittlungen zu Omaima Abdi, diese war verheiratet mit 2 mutmaßlichen ISIS Kämpfern in Syrien, darunter Denis Cuspert. Im September 2019 wurde durch Recherchen einer Journalistin bekannt, daß Frau Omaima Abdi völlig unbehelligt in Hamburg lebt und es bis dato nicht einmal Ermittlungen gegen sie gab. Nachdem wir Bürger aus den Medien erfuhren, daß Frau Abdi mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht wurde, gab es keine Informationen mehr zu diesem ungeheuerlichen Fall. Wie weit sind die Ermittlungen des GBA nun nach 6 Monaten? Gibt es eine Anklage? Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nicht, aus welchen Gründen? Diese Information liegt wohl im öffentlichen Interesse und ist eigentlich lange überfällig, aber trotzdem vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181994
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
5. März 2020 21:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter http://www.generalbundesanwalt.de/de/... entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre Anfrage vom 6. März 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und verweise auf unse…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 6. März 2020
Datum
23. März 2020 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und verweise auf unsere Pressemitteilung vom 16. März 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 6. März 2020 [#181994] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. I…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 6. März 2020 [#181994]
Datum
7. April 2020 02:58
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bin aber etwas enttäuscht von dem dürftigen Inhalt, nur ein Verweis auf eine Pressemitteilung. Dort kann ich dann tatsächlich lesen, daß Frau Abdi nun angeklagt wird. Was mich jedoch sehr stört, ist der Umstand, daß ich diese Information NICHT über die Suchmaschine im Netz finden kann. Welchen Grund kann es wohl dafür geben, daß z.B. google das so gar nicht anzeigen will? Und eine letzte Bitte an Sie...gibt es da schon ein Aktenzeichen der Anklage gegen Frau Abdi ? Wenn ich das noch in der Anfrage sehen könnte, dann wäre ich fast wunschlos glücklich. Vielen Dank fürs Lesen und Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181994

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre Anfrage vom 7. April 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu Ihren weite…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 7. April 2020
Datum
7. April 2020 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu Ihren weiteren Fragestellungen nicht äußern können. Mit freundlichen Grüßen